Übernahmerecht auch für Traineeprogramm?
Hallo,
ich habe ein Frage zur Übernahme der JAV-Mitglieder. Wir werden am Ende unserer Ausbildung alle nicht wirklich übernommen. Es wird ein Trainee-Programm angeboten, wo ein Teil er Auszubildenen dran teilnehmen soll. Das Plätze werden als Planstellen bezeichnet und sollen natürlich leistungsbezogen vergeben werden.
Die Frage ist nun, ist die JAV dabei, auch wenn sie auf Grund der Leistungen nicht gewollt werden?
Community-Antworten (5)
17.10.2010 um 00:46 Uhr
Looca, *Die Frage ist nun, ist die JAV dabei, auch wenn sie auf Grund der Leistungen nicht gewollt werden? * Das JAV Mitglied ist auf alle Fälle dabei. Der Pferdefuß ist nur, dass das Traineeprogramm in der Regel befristet angeboten wird, das JAV Mitglied aber Anspruch auf ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis hat, wenn es innerhalb von 3 Monaten vor Beendigung der Ausbildung seine Übernahme verlangt. Das betroffene JAV Mitglied sollte sich ausführlich mit dem § 78a BetrVG und dem Kommentar dazu beschäftigen.
17.10.2010 um 00:52 Uhr
Unsere JAV muss sich also keine Sorgen machen, dass es eine Möglichkeit gibt sie daraus zuhalten? Dass das Trainee Programm nicht als Übernahme gilt oder so etwas?
17.10.2010 um 00:58 Uhr
Von selbst passiert da wahrscheinlich nichts. Die JAV Mitglieder müssen fristgerecht handeln, dann müssen sie sich eher keine Sorgen machen. Mein Hinweis auf den § 78a war kein Spaß und ich als JAV Mitglied würde mich nicht mit einem Traineeprogramm abspeisen lassen. Wenn Ihr nicht wißt, was zu tun ist, bittet den BR um Hilfe und wenn der auch nicht so recht bescheid weiß, evtl. an die Gewerkschaft wenden, oder zum Anwalt.
17.10.2010 um 01:08 Uhr
Okay ich formuliere es mal anders.
Die haben da drin nichts zu suchen. Kann der rest von und die Stellen direkt vergessen, oder kann man den Entscheidungsträgern irgendwas an die Hand geben, damit sie die Stellen an die richtigen Leute vergeben? Die Azubis überlegen sowieso wie sie eine andere JAV kriegen. Die Leute werden nicht mehr gewollt, und schon gar nicht das sie einen Platz im Trainee Programm kriegen der wem anders gehört!
17.10.2010 um 12:12 Uhr
Loocaa, da die JAV in der Regel einen Anspruch auf Übernahme hat, kann ihr Platz im Traineeprogramm gar niemand anderen gehören. Dass sie nicht die Leistung bringt, die Du von Ihr erwartest tut dabei erstmal nichts zur Sache. Manchmal ist es auch schwierig, die JAV Arbeit neben der Ausbildung zu bewältigen. .
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