Ausleihe eines Betriebsratsmitgliedes an eine andere Firma
Hallo!
Ich bin seit ca. einem halben Jahr Mitglied im Betriebsrat unseres ca. 150 Mitarbeiter starken Unternehmens. Leider hat uns der große, durch die Medien verbreitet "Wirtschaftsaufschwung", noch nicht erreicht, eher im Gegenteil: es gab Kündigungen und diverse Mitarbeiter werden an andere Firmen ausgeliehen. Letzteres soll nun auch mich treffen. Man beabsichtigt, mich auf scheinbar unbestimmte Zeit an eine andere Firma auszuleihen. Meine Frage ist hier natürlich gleich: geht das als Mitglied des Betriebsrates überhaupt? Da ich wie angesprochen noch nicht so lange im Betriebsrat bin habe ich da auch noch nicht so viele Kenntnisse und die Recherche im Internet hat mich nicht weitergebracht. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Danke vorab und freundliche Grüße!
Community-Antworten (2)
16.10.2010 um 22:13 Uhr
verleihen dürfen nur firmen die dafür auch die entsprechende lizenz osä besitzen, also ist das wirklich ein verleih?
18.10.2010 um 08:41 Uhr
Moin, lies Dir mal den §103 Abs.3 BetrVG durch.
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