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Ausleihe eines Betriebsratsmitgliedes an eine andere Firma

E
energiecos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich bin seit ca. einem halben Jahr Mitglied im Betriebsrat unseres ca. 150 Mitarbeiter starken Unternehmens. Leider hat uns der große, durch die Medien verbreitet "Wirtschaftsaufschwung", noch nicht erreicht, eher im Gegenteil: es gab Kündigungen und diverse Mitarbeiter werden an andere Firmen ausgeliehen. Letzteres soll nun auch mich treffen. Man beabsichtigt, mich auf scheinbar unbestimmte Zeit an eine andere Firma auszuleihen. Meine Frage ist hier natürlich gleich: geht das als Mitglied des Betriebsrates überhaupt? Da ich wie angesprochen noch nicht so lange im Betriebsrat bin habe ich da auch noch nicht so viele Kenntnisse und die Recherche im Internet hat mich nicht weitergebracht. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Danke vorab und freundliche Grüße!

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

16.10.2010 um 22:13 Uhr

verleihen dürfen nur firmen die dafür auch die entsprechende lizenz osä besitzen, also ist das wirklich ein verleih?

W
Werner

18.10.2010 um 08:41 Uhr

Moin, lies Dir mal den §103 Abs.3 BetrVG durch.

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