Organisationsleiterin will meine Arbeit im WA verhindern
Hallo,
unser BR hat nun den WA erweitert und 2 Mitglieder des BR sowie mich (Ersatzmitglied) in den WA einberufen. Beschluss wurde gefaßt und der Geschäftsleitung mitgeteilt.
Nun habe ich dies unserer Organisationsleiterin mitgeteilt (das ist die Chefin meiner Chefin) und die war natürlich alles andere als erfreut (wen wundert´s?).
Sie will meine Arbeit verhindern.
Argumentation:
-
Durch meine Arbeit in der IT - Abteilung habe ich eine Vertrauensstellung im Unternehmen. Hier würde ein Interessenskonflikt bestehen.
-
Ich hätte die notwendige Befähigung nicht
zu 2: Ich lach mich schlapp, mein Vordplom in BWL soll zu wenig sein. Abgesehen davon, dass Sie sich dadurch ein Eigentor schiesst und ich evt. sogar ein Seminar besuchen könnte (was aber nicht nötig ist, da ich mich genügend auskenne) ;-) zu 1: Hier bin ich mir nicht ganz sicher. Ich denke, dass es gerade ein Vorteil ist, sich im Unternehmen auszukennen und zu wissen, welche Daten erfasst werden. Natürlich darf ich die Daten, auf die ich Zugriff habe, nicht einfach weitergeben, sondern muss diese auf dem normalen Weg einfordern. Aber einen Grund, meine Arbeit zu verhindern sehe ich hier beim besten Willen nicht.
Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (3)
16.10.2010 um 05:13 Uhr
hi reservist,
ich für meinen teil sehe es so: es ist ja fein, dass du dich so ins zeug legst aber die fragen deiner organisationsleiterin sollte besser der BR beantworten. halte dich da raus, denn du genießt nicht den besonderen schutz eines br-mitgliedes.
selbstverständlich steht es dir frei, den BR bei der argumentation zu unterstützen.. :)
zu sache an sich kann ich eigentlich nur sagen, dass sie den beschluss des BR ja gerne anfechten kann.
mfg
18.10.2010 um 11:12 Uhr
Nun, ich hatte gar nicht geschrieben, dass ich selbst argumentieren will. Klar ist das Sache des BR.
Deswegen schreibe ich ja hier und sammle Infos, um den BR mit der Argumentation zu unterstützen.
In erster Linie geht es mir darum, die Chancen auszuloten, gegen meine Mitarbeit etwas zu unternehmen.
BTW: Den Schutz geniesse ich dadurch, dass ich in der Urlaubszeit an einer BR Sitzung teilgenommen habe. Und nächstes Jahr ist ja wieder Urlaubszeit ...
18.10.2010 um 11:39 Uhr
Die Chefin weiß aber schon, dass der BR nach §107 selbst echte leitende MA (z.B. Prokuristen) in den WA berufen kann. Die haben eine noch größere Vetrauensstellung...
Ansonsten hat sie dem WA weitgehende Auskünfte zu erteilen. Ich glaube nicht, dass ein "normaler" ITler da Dinge weiß, die sie nicht ohnehin dem WA zu kommunizieren hat. Falls sie sich da weigert, sind die Folgen in §121 erwähnt. Und zum Thema Geheimhaltung deinerseits ist in §120(1) Nr.4 doch genügend gesagt.
Ansonsten gilt der §119 nicht nur für den BR, sondern auch für den WA...
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