Hallo Kollegen/innen,
ich hoffe Ihr könnt mir mal wieder weiterhelfen.
Laut Betr.VG §99 in Unternehmen mit mehr als 20 Wahlberechtigten AN hat der Arbeitgeber vor jeder Einstellung.... den Betriebsrat zu unterrichen. daraus leitet sich ja die Mitbestimmung heraus.
Laut einer Information wird der Betriebsobmann (Einzel BR) nicht beteiligt weil diese Beteiligung erst zur Anwendung kommt, wenn mehr als 20 AN im Betrieb sind.
Unser Betrieb hat 17 AN.
Was ist zutreffend, welche Regelung gilt?
Vielen Dank für Eure Hilfe