Erstellt am 14.10.2010 um 17:06 Uhr von nicoline
Hawky,
*Jetzt ist das Ersatzmitglied vor Gericht *
Was genau bezweckt denn das Ersatzmitglied vor Gericht? Die Wahl anzufechten oder als normales Mitglied in den BR zu kommen?
Ich denke, dass das Wahlergebnis entscheidend ist und damit läßt sich ja beweisen, dass eben keine Mitgliedschaft im BR besteht.
Was meinst Du mit "Was kann man tun?" Eigentlich doch nur abwarten, oder?
Erstellt am 14.10.2010 um 17:28 Uhr von Hawky
Sry natürlich könnt Ihr das nicht wissen. Ich war zu aufgergt um alles hier zu schreiben.
Es geht um eine Kündigungsklage. Sie beruft sich auf die Mitgliedschaft im Betriebsrat.
Wobei sie eigentlich als Ersatzmitglied (und einberufener Sitzung am 13.10.10 bei der Sie anwesend und geladen war) und als ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied einen besonderen Kündigungsschutz hätte.
Erstellt am 14.10.2010 um 17:42 Uhr von Petrus
Wurde der BR zu der Kündigung angehört? Nach welchem der beiden möglichen Paragraphen? Wie hat er reagiert?
Je nachdem, ob sie bei Anhörung des BR / Ausspruch der Kündigung gerade für ein verhindertes BRM nachgerückt war, könnte es sein, dass der BR nach §103 hätte angehört werden müssen und nicht nach §102...
Das hat aber m.E. alles nichts mit dem falschen Schreiben zu tun - das beweist erstmal nur, dass §15 KSchG einschlägig ist.
Erstellt am 15.10.2010 um 09:12 Uhr von rkoch
@Hawky:
> Was kann man tun?
Ich ergänze nicolines berechtige Frage: Was wollt ihr denn überhaupt tun? Was befürchtet ihr? Was ist überhaupt der Anlass zu der Frage?
Das EBRM ist mit einer (nicht näher definierten) Kündigungsschutzklage vor Gericht. Wo ist Euer Problem?
Die Wahl ist offensichtlich nicht angefochten worden, also ist die Wahl unabänderbar gültig, ein derartiger Formfehler führt auf keinen Fall zur Nichtigkeit der Wahl. Das kann also nicht Euer Problem sein weswegen ihr etwas "tun" wollt.
Das BRM hat offenbar Kündigungsschutzklage erhoben - den Rest macht (abgesehen von den bereits von Petrus zitierten Handlungsmöglichkeiten des BR die ihr jetzt eh nicht mehr ändern könnt!) das Gericht - ihr seid komplett außen vor, außer das Gericht/der AN/der RA des AN braucht von Euch noch Informationen.