Erstellt am 14.10.2010 um 14:37 Uhr von Petrus
Ich würde sagen: Im Prinzip ja. Vom ArbGeb - von wem sonst.
Begründen würde ich das mit §80(1) Nr.1 + §89 (2) Satz 1 Hs.1 BetrVG.
Der BR kann nur dann darüber wachen, ob die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, ... durchgeführt werden, wenn er
1. weiß, wer überhaupt ArbN im Betrieb ist und
2. für welche der ArbN "Spezialgesetze", wie das MuSchG, einschlägig sind
Also ist er rechtzeitig und umfassend zu informieren...
Klatschen und tratschen sollte ein BRM darüber ohnehin nicht ("Schon gewusst: Frau Hinterhuber ist schwanger!") - außer er hätte gern für ein Jahr freie Kost und Logis nach §120(2) BetrVG.
Im Zweifelsfall würde ich trotzdem regelmäßig nachfragen...
Erstellt am 14.10.2010 um 18:00 Uhr von mainpower
Hallo,
über einen MA der gekündigt hat und nicht mehr im Betrieb ist braucht der BR nicht mehr darüber zu wachen ob die Gesetze eingehalten werden. Also müss der BR nicht Informiert werden wenn ein AN kündigt. Bei eriner Schwangerschaft sieht das schon anders aus. Hier sind ja einige Dinge zu beachten.