Erstellt am 14.10.2010 um 07:58 Uhr von nicoline
Pluto,
Du teilst dem BRV oder in der nächsten Sitzung mit, dass Du Dein Amt niederlegst:
Erstellt am 14.10.2010 um 08:00 Uhr von holzwurm
Hallo,
schreib einen Brief an BR Vorsitzenden, wo du deinen Rücktritt bekannt gibst.
Erstellt am 14.10.2010 um 08:26 Uhr von Dielöwin
Hallo Pluto
Ist es so schlimm... warum willst Du denn Dein Amt nicht mehr ausführen
Erstellt am 14.10.2010 um 10:38 Uhr von Tanzbär
nicoline hat recht, schriftlich muss das nicht sein.
Erstellt am 14.10.2010 um 10:59 Uhr von Petrus
@Tanzbär: Hat aber gewisse Vorteile, wenn es schriftlich erfolgt. Mir wurde mal von einem Fall berichtet, bei dem es einen Rücktritt vom mündlichen Rücktritt gab.
Solange das nicht endgültig (notfalls gerichtlich) geklärt ist, läuft der BR dann immer Gefahr, dass die Beschlüsse wegen falscher Ladung nichtig sind...
Erstellt am 14.10.2010 um 11:31 Uhr von Tanzbär
> Mir wurde mal von einem Fall berichtet, bei dem es einen Rücktritt vom mündlichen Rücktritt gab.
Ups, das ist natürlich fatal, an sowas habe ich nicht gedacht.
Aber es MUSS nicht schriftlich sein, wenn es auch besser ist ...
Erstellt am 16.10.2010 um 20:27 Uhr von dinoli
Du kannst Dein Amt schriftlich niederlegen, oder mündlich in einer BR Sitzung.