Erstellt am 12.10.2010 um 12:20 Uhr von Angie
Hallo Starterle,
Personalakten sind vertraulich. Dritten ist die Einsichtnahme grundsätzlich verwehrt. Auch der Personal- oder Betriebsrat oder Behörden haben im Regelfall keinen Zugriff.
Es kommt hier auf den Grund an. Vielleicht kannst Du Deine Frage etwas genauer beschreiben.
LG
Angie
Erstellt am 12.10.2010 um 12:39 Uhr von Starterle
Es geht um die Definierung im Vertrag zur Höchstarbeitszeit und Versetzungen
Erstellt am 12.10.2010 um 12:51 Uhr von Widder
Der AG wird sich diese Freiheit immer rausnehmen, ob er das ohne deine Zustimmung darf, ist ne andere Geschichte, denn du bekommst davon i.R. gar nichts mit.
Gibt es für jeden MA einen anderen AV?
Um welchen Mitarbeiter handelt es sich denn?
Normaler Beschäftigter?
Außer Tarif beschäftigt?
Leitender Angestellter?
Erstellt am 12.10.2010 um 12:56 Uhr von Starterle
Es handelt sich um Beschäftigte die nach Tarif beschäftigt sind und mir gehts eigentlich mehr darum ob der BRV mit in die akte und vertrag ohne meines wissens schauen darf?
Erstellt am 12.10.2010 um 13:02 Uhr von haarsträubend
Starterle, nein, dazu hat der BRV kein Recht.
Erstellt am 12.10.2010 um 13:42 Uhr von rkoch
Das Problem an der Sache (unabhängig von der Rechtslage): Du kannst jetzt zu Deinem Personalchef gehen und ihm verbieten dem BR die Akte zu zeigen. Kommt IMHO aber nicht wirklich gut - insofern: Recht haben und Recht bekommen sind eben immer noch zweierlei. Insofern stellt sich die Frage in wie weit Dir dieses Wissen jetzt weiterhilft.
Abgesehen davon:
> Es geht um die Definierung im Vertrag zur Höchstarbeitszeit und Versetzungen.
Genaugenommen muss der BR weder das eine noch das andere wissen. Der BR hat ein eigenes Recht über die Arbeitszeit der AN und über Versetzungen mitzubestimmen, welches mit dem individualrechtlichen Aspekt (Vertrag) nicht kollidiert sonder diesen ergänzt. Der AG braucht gewissermaßen zwei Zustimmungen um gewisse Maßnahmen umsetzen zu dürfen. Die Zustimmung des BR UND die Zustimmung (bzw. individualrechtliche Vereinbarung) des AN. Der AG darf z.B. in den Arbeitsvertrag schreiben: Höchstarbeitszeit 60h/Woche, der AN ist mit allen Versetzungen einverstanden. Individualrechtlich hat der AN zu beidem mit Unterschrift die Zustimmung erteilt. Aber: wenn der BR keiner Mehrarbeit oder einer Versetzung zustimmt nutzt dem AG diese Vertragsklausel gar nichts. Umgekehrt ist die Zustimmung des BR nicht für den AN verpflichtend, wenn der AN vertraglich nicht zu entsprechenden Leistungen verpflichtet ist bzw. seine Zustimmung erteilt.
Ich vermute Missverstandenes auf Seiten des BR. Ich würde tippen das die Kenntnis derartiger Klauseln den BR in der Ausübung seiner Pflichten eher behindert als zu helfen. Insofern will ich als BR gar nicht wissen was da drin steht.