Help! I need somebody's help!

in §83 des BetrVG ist ja geregelt, dass man als Arbeitnehmer die Personalakte einsehen kann.
Im Kommentar dazu steht, dass der Arbeitgeber den Kreis der mit Personalakten befassten Arbeitnehmer möglichst eng zu halten hat. Was bedeutet das genau? Wir fragen uns nämlich, ob z.B. Vorgesetzte einfach wenn sie wollen mal in die Personalakte eines Untergebenen schauen dürfen. Vielleicht weiß das ja jemand von Euch Kollegen aus dem Stehgreif.
Viele Grüße.