Einsichtnahme in die Personalakte - durch Vorgesetzte?
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in §83 des BetrVG ist ja geregelt, dass man als Arbeitnehmer die Personalakte einsehen kann. Im Kommentar dazu steht, dass der Arbeitgeber den Kreis der mit Personalakten befassten Arbeitnehmer möglichst eng zu halten hat. Was bedeutet das genau? Wir fragen uns nämlich, ob z.B. Vorgesetzte einfach wenn sie wollen mal in die Personalakte eines Untergebenen schauen dürfen. Vielleicht weiß das ja jemand von Euch Kollegen aus dem Stehgreif. Viele Grüße.
Community-Antworten (3)
17.01.2008 um 16:59 Uhr
@working_class_hero So weit ich weiss dürfen "Dritte" keinen Einblick nehmen (ausser BR und Anwalt mit dir gemeinsam) Der Zugriff soll auf die für "Personalentscheidungen " Zuständigen beschränkt sein.
23.01.2008 um 10:29 Uhr
Hallo geehrte Kolleginnen und Kollegen,
muss das Thema "Einsichtnahme in die Personalakte" erneut auf den Plan bringen.
Es wird vehement von der Geschäftsführung bestritten, dass nur der Arbeitnehmer selber bzw. mit BR-Mitglied oder Rechtsanwalt in die Personalakte schauen darf. Sie sagen, dass auch die direkten Vorgesetzten da rein schauen dürfen. Das stimmt doch nicht, oder?
23.01.2008 um 11:17 Uhr
@working_class_hero Für mich sind , für "Personalentscheidungen Zuständige" , leitende Angestellte... ...manchmal wird auch der "direkte Vogesetzte" als Einsichtsberechtigter erwähnt... Das finde ich sehr schwammig, dann dürfte jeder "Abteilungsleiter" in die Personalakten sehen. Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten?
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