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Schwerbehindertenwahl

T
Theodora
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

was wäre wenn bei der Wahl (vereinfachtes Wahlverfahren) des Schwerbehindertenvertreters für die Taubstummen keinen „Dolmatcher“ zur Verfügung gestellt wird? Ist die Wahl gültig ?

Gruß

1.30403

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

11.10.2010 um 19:39 Uhr

Hallo, auch ein Taubstummer kann lesen und schreiben!

T
Theodora

11.10.2010 um 20:15 Uhr

Hallo,

stimmt das Taubstumme lesen und schreiben können. Aber beim vereinfachten Wahlverfahren wird ja alles bei der Wahlveranstaltung ausgemacht. Blöd wenn da jemand fragt, "wer will sich aufstellen lass" ...

Weis jemand den § der das regelt ?

Gruß

N
nicoline

11.10.2010 um 21:08 Uhr

Theodora, ich kenne dazu keinen §, aber wie wäre es, alle wirklich wichtigen Fragen und Antworten aufzuschreiben und dafür einen MA abzustellen? Oder mit den Gehörlosen zu klären, ob sie vielleicht einen Gebärdendolmetscher zur Verfügung stellen können?

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