Erstellt am 10.11.2017 um 11:02 Uhr von outofmemory
"Wir haben ein Unternehmen mit 5 Standorten (recht weit auseinander, ca. 50 km jeweils). Hier sind insgesamt 15 SB/Gleichgest. zu finden."
Wurde der Zusammenlegung vom Integrationsamt zugestimmt?
"Briefwahl ist ausdrücklich nicht vorgesehen" steht mit in dem Anschreiben."
Das vereinfachte Wahlverfahren sieht keine Briefwahl vor. Das ist richtig, da die Kandidaten erst auf der Wahlversammlung festgelegt werden. Daher kann ein Wähler nicht per Briefwahl wählen, da er nicht wissen kann, wen er wählen kann.
"obwohl sie gern teilnehmen will, da sie die Distanz nicht überbrücken könne"
Hier sollte man vielleicht prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt. Es kann ja sein, dass die Kollegin eine Möglichkeit nicht in betracht gezogen hat.
Erstellt am 10.11.2017 um 11:05 Uhr von MasterPit
Muss das Integrationsamt der Zusammenlegung der Orte für die Wahl zustimmen??? Ich denke nicht, dass das passiert ist...
Die Distanz ist nicht überbrückbar, da die Kollegin im Krank/Reha ist. Sie möchte aber ausdrücklich an der Wahl teilnehmen bzw. ihre Stimme abgeben...
Erstellt am 10.11.2017 um 12:44 Uhr von outofmemory
zum Thema Zusammenlegung:
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Zusammenfassung_von_mehreren_Betrieben_zur_Wahl
Wenn die Wahl dann stattfinden sollte, kann in diesem Fall die Kollegin nicht teilnehmen. Die Begründung nannte ich bereits im vorherigen Beitrag.