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Schwerbehindertenwahl ohne Briefwahlmöglichkeit

M
MasterPit
Nov 2017 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir stecken gerade mitten in der Schwerbehindertenvertretungswahl. Nun ist folgende Ausgangslage: Wir haben ein Unternehmen mit 5 Standorten (recht weit auseinander, ca. 50 km jeweils). Hier sind insgesamt 15 SB/Gleichgest. zu finden. Diese wurden nun vom Wahlvorstand angeschrieben, dass sie am Wahltag in einem der Standorte antreten müssen, wenn sie wählen wollen. "Briefwahl ist ausdrücklich nicht vorgesehen" steht mit in dem Anschreiben. Eine Schwerbehinderte meldete sich nun bei mir und sagte, die Wahl wäre ihr nicht möglich, obwohl sie gern teilnehmen will, da sie die Distanz nicht überbrücken könne...

Ist eine solche Einladung zulässig? Gruß M.

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Community-Antworten (3)

O
outofmemory

10.11.2017 um 12:02 Uhr

"Wir haben ein Unternehmen mit 5 Standorten (recht weit auseinander, ca. 50 km jeweils). Hier sind insgesamt 15 SB/Gleichgest. zu finden." Wurde der Zusammenlegung vom Integrationsamt zugestimmt? "Briefwahl ist ausdrücklich nicht vorgesehen" steht mit in dem Anschreiben." Das vereinfachte Wahlverfahren sieht keine Briefwahl vor. Das ist richtig, da die Kandidaten erst auf der Wahlversammlung festgelegt werden. Daher kann ein Wähler nicht per Briefwahl wählen, da er nicht wissen kann, wen er wählen kann. "obwohl sie gern teilnehmen will, da sie die Distanz nicht überbrücken könne" Hier sollte man vielleicht prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt. Es kann ja sein, dass die Kollegin eine Möglichkeit nicht in betracht gezogen hat.

M
MasterPit

10.11.2017 um 12:05 Uhr

Muss das Integrationsamt der Zusammenlegung der Orte für die Wahl zustimmen??? Ich denke nicht, dass das passiert ist... Die Distanz ist nicht überbrückbar, da die Kollegin im Krank/Reha ist. Sie möchte aber ausdrücklich an der Wahl teilnehmen bzw. ihre Stimme abgeben...

O
outofmemory

10.11.2017 um 13:44 Uhr

zum Thema Zusammenlegung: http://www.schwbv.de/wahlen.html#Zusammenfassung_von_mehreren_Betrieben_zur_Wahl

Wenn die Wahl dann stattfinden sollte, kann in diesem Fall die Kollegin nicht teilnehmen. Die Begründung nannte ich bereits im vorherigen Beitrag.

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