Hallo zusammen,

wir stecken gerade mitten in der Schwerbehindertenvertretungswahl.
Nun ist folgende Ausgangslage: Wir haben ein Unternehmen mit 5 Standorten (recht weit auseinander, ca. 50 km jeweils). Hier sind insgesamt 15 SB/Gleichgest. zu finden. Diese wurden nun vom Wahlvorstand angeschrieben, dass sie am Wahltag in einem der Standorte antreten müssen, wenn sie wählen wollen. "Briefwahl ist ausdrücklich nicht vorgesehen" steht mit in dem Anschreiben. Eine Schwerbehinderte meldete sich nun bei mir und sagte, die Wahl wäre ihr nicht möglich, obwohl sie gern teilnehmen will, da sie die Distanz nicht überbrücken könne...

Ist eine solche Einladung zulässig?
Gruß
M.