Erstellt am 11.10.2010 um 12:54 Uhr von Saxonia
Hallo,
auch wenn dazu konkret nichts zu finden war - die §§ 80 und 87 BetrVG sollten greifen:
Mitbestimmung nach § 87 (Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer) und § 80 (Einhaltung der Gesetze usw., Arbeits- und Umweltschutz). Wir haben dazu eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.
Das Thema ist ziemlich sensibel und wird meist auch in den BR-Gremien widersprüchlich diskutiert, weil es die Raucher möglichst bequem haben wollen, die Nichtraucher sind meist für ein generelles Rauchverbot... Und jeder Kompromiss, der schließlich in Form einer Vereinbarung beschlossen wird, macht jemanden unzufrieden.
Schöne Grüße von Saxonia
Erstellt am 11.10.2010 um 13:04 Uhr von HarLeaQuinn
Hallo Saxonia,
vielen Dank für Deine Antwort.
Die Vermutung, dass hier $87 1.8 greift habe ich auch, bin mir jedoch nicht sicher, da ja das Rauchen nicht generell verboten werden soll. Da es hier dann um Änderungen zum Schutze der Nichtraucher geht, könnte ich mir sogar vorstellen, daß wir da gar nichts "mitzureden" haben (wüßte aber natürlich gerne, ob das auch wirklich stimmt).
Größere Bedenken mache ich mir da aufgrund der "Ungleichbehandlung" der Kollegen im Vergleich zu den Büro-Leuten. Diese dürfen dann ja weiterhin drinnen in den bestimmten Bereichen qualmen.
Und klar: eine schöne neue BV hierzu wäre auch ne Idee, habe jedoch die Befürchtung, dass es dann zu einem vollständigen Rauchverbot innerhalb des Gebäudes kommt....
Erstellt am 11.10.2010 um 13:20 Uhr von Saxonia
Ihr habt gute Chancen, zu dem Thema eine BV zu verhandeln - es reicht zu, ein Mitbestimmungsrecht nach den §§ 87 und 80 BetrVG zu behaupten und den AG aufzufordern, eine BV vorzulegen (oder Ihr macht selber einen Vorschlag). Gerade weil das Thema so sensibel ist, haben die AG da meist gern den BR mit im Boot.
Aber Ihr müßt das auch nicht tun, wenn Ihr vom AG nicht dazu aufgefordert werdet. Ihr könnt nach gründlicher Diskussion im BR entscheiden, dass Ihr Euch raushalten wollt und den AG machen lassen. Dann ist er an der Ungleichbehandlung der Leute schuld. Wie schon gesagt, das Thema spaltet meist auch den BR. Diskutiert es, beschließt entweder aktiv zu werden (BV fordern - dann mit allen Konsequenzen, obwohl wie schon gesagt eine BV einen Kompromiss darstellen wird, also ist fraglich, ob die Gegenseite mit einem kompletten Rauchverbot durchkommt) oder nicht tätig zu werden.
Ihr könntet vorschlagen, für die Lagerarbeiter eine geschlossene Raucherinsel anzuschaffen, wie sie z.B. auf Flughäfen stehen. Oder ein Vordach (falls draußen geraucht werden muss) plus Heizung. Gibt's alles.
Schöne Grüße von Saxonia
Erstellt am 11.10.2010 um 14:38 Uhr von DocPille
@Saxonia
Ihr könnt nach gründlicher Diskussion im BR entscheiden, dass Ihr Euch raushalten wollt und den AG machen lassen. Dann ist er an der Ungleichbehandlung der Leute schuld.
Na das ist aber eine klasse Einstellung,wenn das Thema zum Problem wird zieht der BR den Schwanz ein.
Da möchte ich nicht dabei sein wenn die Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Erstellt am 11.10.2010 um 16:52 Uhr von Saxonia
@ DocPille -
es gibt nicht nur Schwarz und Weiß im Leben eines BR... Manchmal kann so eine Einstellung, sich nicht einzumischen, richtig sein. Ich hab ja auch andere Möglichkeiten beschrieben.
Übrigens ist das Thema Tantiemen so eins, aus dem sich viele BR-Gremien gern raushalten, obwohl sie bei der Verteilung dieser Gelder mitbestimmen müßten...
Gruß von Saxonia