Hallo liebe BR-Kollegen,
bei uns im Hause ist seit jeher das Rauchen nur in bestimmten Bereichen des Hauses und einer Lagerhalle erlaubt.
Nun gibt es eine Anfrage, in der Lagerhalle das Rauchen ganz zu verbieten und die Mitarbeiter dort von der "Raucherecke im inneren der Halle" direkt vor die Tür des Lagers nach draussen zu verbannen.
Die "Büro-MA" im angeschlossenen Bürogebäude sollen (vorerst) weiterhin innerhalb des Gebäudes in den vorgeschriebenen Bereichen rauchen dürfen...
Grund hierfür ist natürlich der Nichtraucherschutz und auch ein Hinweis auf versicherungstechnische Vorschriften...
Ist diese Art der Änderung mitbestimmungspflichtig?
Zu dieser Art der Änderung habe ich weder hier noch bei der großen Suchmaschine eine Information gefunden.
Danke vorab!