W.A.F. LogoSeminare

Änderung Raucherzone nur für bestimmte Bereiche

H
HarLeaQuinn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kollegen, bei uns im Hause ist seit jeher das Rauchen nur in bestimmten Bereichen des Hauses und einer Lagerhalle erlaubt. Nun gibt es eine Anfrage, in der Lagerhalle das Rauchen ganz zu verbieten und die Mitarbeiter dort von der "Raucherecke im inneren der Halle" direkt vor die Tür des Lagers nach draussen zu verbannen. Die "Büro-MA" im angeschlossenen Bürogebäude sollen (vorerst) weiterhin innerhalb des Gebäudes in den vorgeschriebenen Bereichen rauchen dürfen... Grund hierfür ist natürlich der Nichtraucherschutz und auch ein Hinweis auf versicherungstechnische Vorschriften... Ist diese Art der Änderung mitbestimmungspflichtig? Zu dieser Art der Änderung habe ich weder hier noch bei der großen Suchmaschine eine Information gefunden. Danke vorab!

80705

Community-Antworten (5)

S
Saxonia

11.10.2010 um 14:54 Uhr

Hallo,

auch wenn dazu konkret nichts zu finden war - die §§ 80 und 87 BetrVG sollten greifen:

Mitbestimmung nach § 87 (Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer) und § 80 (Einhaltung der Gesetze usw., Arbeits- und Umweltschutz). Wir haben dazu eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen.

Das Thema ist ziemlich sensibel und wird meist auch in den BR-Gremien widersprüchlich diskutiert, weil es die Raucher möglichst bequem haben wollen, die Nichtraucher sind meist für ein generelles Rauchverbot... Und jeder Kompromiss, der schließlich in Form einer Vereinbarung beschlossen wird, macht jemanden unzufrieden.

Schöne Grüße von Saxonia

H
HarLeaQuinn

11.10.2010 um 15:04 Uhr

Hallo Saxonia,

vielen Dank für Deine Antwort.

Die Vermutung, dass hier $87 1.8 greift habe ich auch, bin mir jedoch nicht sicher, da ja das Rauchen nicht generell verboten werden soll. Da es hier dann um Änderungen zum Schutze der Nichtraucher geht, könnte ich mir sogar vorstellen, daß wir da gar nichts "mitzureden" haben (wüßte aber natürlich gerne, ob das auch wirklich stimmt). Größere Bedenken mache ich mir da aufgrund der "Ungleichbehandlung" der Kollegen im Vergleich zu den Büro-Leuten. Diese dürfen dann ja weiterhin drinnen in den bestimmten Bereichen qualmen. Und klar: eine schöne neue BV hierzu wäre auch ne Idee, habe jedoch die Befürchtung, dass es dann zu einem vollständigen Rauchverbot innerhalb des Gebäudes kommt....

S
Saxonia

11.10.2010 um 15:20 Uhr

Ihr habt gute Chancen, zu dem Thema eine BV zu verhandeln - es reicht zu, ein Mitbestimmungsrecht nach den §§ 87 und 80 BetrVG zu behaupten und den AG aufzufordern, eine BV vorzulegen (oder Ihr macht selber einen Vorschlag). Gerade weil das Thema so sensibel ist, haben die AG da meist gern den BR mit im Boot.

Aber Ihr müßt das auch nicht tun, wenn Ihr vom AG nicht dazu aufgefordert werdet. Ihr könnt nach gründlicher Diskussion im BR entscheiden, dass Ihr Euch raushalten wollt und den AG machen lassen. Dann ist er an der Ungleichbehandlung der Leute schuld. Wie schon gesagt, das Thema spaltet meist auch den BR. Diskutiert es, beschließt entweder aktiv zu werden (BV fordern - dann mit allen Konsequenzen, obwohl wie schon gesagt eine BV einen Kompromiss darstellen wird, also ist fraglich, ob die Gegenseite mit einem kompletten Rauchverbot durchkommt) oder nicht tätig zu werden.

Ihr könntet vorschlagen, für die Lagerarbeiter eine geschlossene Raucherinsel anzuschaffen, wie sie z.B. auf Flughäfen stehen. Oder ein Vordach (falls draußen geraucht werden muss) plus Heizung. Gibt's alles.

Schöne Grüße von Saxonia

D
DocPille

11.10.2010 um 16:38 Uhr

@Saxonia

Ihr könnt nach gründlicher Diskussion im BR entscheiden, dass Ihr Euch raushalten wollt und den AG machen lassen. Dann ist er an der Ungleichbehandlung der Leute schuld.

Na das ist aber eine klasse Einstellung,wenn das Thema zum Problem wird zieht der BR den Schwanz ein.

Da möchte ich nicht dabei sein wenn die Mitarbeiter vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

S
Saxonia

11.10.2010 um 18:52 Uhr

@ DocPille -

es gibt nicht nur Schwarz und Weiß im Leben eines BR... Manchmal kann so eine Einstellung, sich nicht einzumischen, richtig sein. Ich hab ja auch andere Möglichkeiten beschrieben.

Übrigens ist das Thema Tantiemen so eins, aus dem sich viele BR-Gremien gern raushalten, obwohl sie bei der Verteilung dieser Gelder mitbestimmen müßten...

Gruß von Saxonia

Ihre Antwort