Hallo Forum,

Der Arbeitgeber ist in der Regel mit unseren Protokollen der Monatgespräche nicht zufrieden und hätte es am liebsten, wenn seine Fassung des Protokolls verwendet würde, die sich oft aber deutlich von der unseren unterscheidet. Habt ihr einen Tipp, wie wir damit umgehen können oder liegt die Lösung des Problems in § 34 BetrVG (...Anmerkungen sind beizufügen...)?
Im Vorraus danke für einne konkrete und hilfreiche Antwort!