Unterlagen des Betriebsrates aufbewahren oder vernichten wenn es keinen neuen Betriebsrat gibt
Wenn kein Betriebsrat mehr vorhanden ist und auch kein neuer gewählt wird, sind dann die alten BR-Unterlagen zu vernichten oder aufzubewahren und wenn ja wo ?Der Arbeitgeber kommt doch nicht in Frage. Herzlichen Dank
Community-Antworten (3)
07.10.2010 um 16:55 Uhr
Also das ist eine gute Frage die, denk ich mal, sich noch keiner so richtig gestellt halt.
Im Netz findet man nur dieses: "Betriebsratsunterlagen aufbewahren - mindestens 10 Jahre
Eine Aufbewahrungsfrist für Betriebsratsunterlagen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich sollten sie jedoch so lange aufbewahrt werden, wie sie von rechtlicher Bedeutung sein können. Wenn die Amtszeit des Betriebsrates endet, sind die Unterlagen wie Betriebsvereinbarungen, Protokolle, Schriftverkehr und weitere Unterlagen, die rechtlich relevante Themen betreffen, dem neu gewählten Betriebsrat zu übergeben, da sie Eigentum der Institution Betriebsrat sind. Als Orientierung st dabei § 257 HGB heranzuziehen der regelt, dass Organisationsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind. Paragraph 274 Strafgesetzbuch regelt im übrigen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung. Bei der Entsorgung von Betriebsratsunterlagen ist daher sorgfältig zu prüfen, inwieweit es sich um Urkunden handelt oder nur um persönliche Notizen oder ähnliches.
Anders hingegen bei der Betriebsratswahl. Hier sieht § 19 der Wahlordnung "eine Aufbewahrungsfrist der Wahlakten mindestens bis zur Beendigung" der Amtszeit des Betriebsrates durch den gewählten Betriebsrat vor."
Ich würde da mal an euerer Stelle einen Rechtsanwalt fragen, denn die Fragestellung interessiert sicherlich jeden hier.
09.08.2022 um 22:47 Uhr
Empfehlung: Fragen Sie einfach beim zuständigen "Landesdatenschützer" nach. Prof. Dr. Petri -Bayern- hat diese Problematik, allerdings den "Personalrat" betreffend, in seinem 26. Tätigkeitsbericht aufgegriffen https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb26/k11.html#11.7.
09.08.: sehr konstruktiver Hinweis durch "fantil"! Dass die Frage an Aktualität nichts verloren hat beweisen die auch schon älteren Ausführungen des Herrn Prof. Dr. Petri, eine gleichgelagerte aktuelle Frage in einem ver.di-Forum und nicht zuletzt das Interesse? des Hinweisgebers. Habe nicht geglaubt, dass ich hier auch auf das "Twitter-Niveau" stoße!
10.08.2022 um 12:03 Uhr
Das wird er nach 12(!) Jahren bestimmt tun...
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