Erstellt am 07.10.2010 um 10:09 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn der AZUBI übernommen wird bleit er weiter Betriebsrat. Es kommt nur darauf an dass er Mitarbeiter in der Firma ist.
Erstellt am 07.10.2010 um 10:31 Uhr von nicoline
BesicheRheit, mainpower,
*wenn er dann einen neuen Arbeitsvertrag bekommt?*
*wenn der AZUBI übernommen wird bleit er weiter Betriebsrat.*
na, da sollten ja die Chancen ziemlich gut sein. Wichtig ist, dass der Azubi die Übernahme fristgemäß beantragt, so er denn dort weiterarbeiten möchte!
§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.
(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.