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Hat Ersatzmitglied Anspruch auf Teilnahme an den BR-Sitzungen?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Der BRV und der Stelli wollen dazu übergehen, nur noch dann Ersatzmitglieder zu den Sitzungen zu laden, wenn ansonsten der BR nicht beschlussfähig ist. Ist das rechtens? Haben die Ersatzmitgieder nicht einen Anspruch darauf, eingeladen zu werden? Ich befürworte die Teilnahme von Ersatzmitgliedern, da sie doch immer wieder neue Gesichtspunkte zu den verschiedenen Themen einbringen. Auch wenn es oft mühselig ist, sie immer wieder auf den Stand der Dinge zu bringen...

2.06609

Community-Antworten (9)

D
DonJohnson

06.10.2010 um 14:52 Uhr

Ersatzmitglieder sindim vertretungsfall zuladen. geschieht das nicht, sind beschlüsse die gefasst werden nicht rechtsgültig/mit erfolg anfechtbar. Wie gesagt, lediglich im vertretungsfall, da sitzungen des gremiums nicht öffentlich sind...

N
neskia

06.10.2010 um 14:52 Uhr

aus

http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793

BAG v. 18.1.2006 – 7 ABR 25/05. »Wird für ein zeitweilig verhindertes Mitglied ein vorhandenes Ersatzmitglied nicht geladen, ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert. Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Betriebsratsmitglied plötzlich verhindert und es dem Betriebsrat nicht mehr möglich ist, dass Ersatzmitglied rechtzeitig zu laden.«

A
alphataurus

06.10.2010 um 16:51 Uhr

@DonJohnson, nicht jeder Beschluss, der mit Ersatzmitgliedern beschlossen wird, ist rechtsgültig und jederzeit angreifbar. BV oder Geschäftordnung des BR sind nur mit ordentlichen BRM gültig.

W
Widder

06.10.2010 um 16:57 Uhr

@ alphataurus Das EBRM wird im Falle der Vertretung zum ordentlichen BRM. Wen dies nicht so wäre, könnte in keinem Großbetrieb ein BV abgeschloßen werden, da immer irgendwelche "EBRM" an den Sitzungen teilnehmen.

R
rainerw

06.10.2010 um 17:13 Uhr

@Widder Ich denke mal das alphataurus das "jeder" im weitesten Sinne nicht passend ist. In etwa so, das falsch gefasste Beschlüsse, oder aber welche getroffen wurde die gegen geltendes Recht verstoßen.

A
alphataurus

06.10.2010 um 17:17 Uhr

nicht jeder gefasste Beschluss mit EBRM ist rechtsgültig. Wie gesagt, es gibt Beschlüsse, die nur die ordentlichen Mitglieder fassen (beschliessen) dürfen.

R
rainerw

06.10.2010 um 17:41 Uhr

Ein Nachrücker ist in dem moment des nachrückenss ein ordendliches Mitglied.

R
Rattle

06.10.2010 um 19:19 Uhr

Hallo, alphataurus

sorry, du redest dummfug :-)

im ersatzfall ist das EBR ordendliches BR Mitglied, ohne wenn und aber!

mfg

D
DonJohnson

06.10.2010 um 19:22 Uhr

alphamaus... aus meiner antwort knnst keinefalls einen rückkehrschluss schliessen - das sagte ich nämlich auch gar nicht. ich sagte, dass wenn kein ebrm geladen wird (im vertretungsfall) beschlüsse die dann getrofen werden nicht rechtsgültig sind. Zu einem solchen gehört unter anderem di richtige einladung. ausserdem wirfst du da ein wenig durcheinander :-):-):-)

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