Erstellt am 06.10.2010 um 12:52 Uhr von DonJohnson
Ersatzmitglieder sindim vertretungsfall zuladen. geschieht das nicht, sind beschlüsse die gefasst werden nicht rechtsgültig/mit erfolg anfechtbar.
Wie gesagt, lediglich im vertretungsfall, da sitzungen des gremiums nicht öffentlich sind...
Erstellt am 06.10.2010 um 12:52 Uhr von neskia
aus
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793
BAG v. 18.1.2006 – 7 ABR 25/05.
»Wird für ein zeitweilig verhindertes Mitglied ein vorhandenes Ersatzmitglied
nicht geladen, ist der Betriebsrat an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert.
Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Betriebsratsmitglied
plötzlich verhindert und es dem Betriebsrat nicht mehr möglich ist,
dass Ersatzmitglied rechtzeitig zu laden.«
Erstellt am 06.10.2010 um 14:51 Uhr von alphataurus
@DonJohnson, nicht jeder Beschluss, der mit Ersatzmitgliedern beschlossen wird, ist rechtsgültig und jederzeit angreifbar. BV oder Geschäftordnung des BR sind nur mit ordentlichen BRM gültig.
Erstellt am 06.10.2010 um 14:57 Uhr von Widder
@ alphataurus
Das EBRM wird im Falle der Vertretung zum ordentlichen BRM.
Wen dies nicht so wäre, könnte in keinem Großbetrieb ein BV abgeschloßen werden, da immer irgendwelche "EBRM" an den Sitzungen teilnehmen.
Erstellt am 06.10.2010 um 15:13 Uhr von rainerw
@Widder
Ich denke mal das alphataurus das "jeder" im weitesten Sinne nicht passend ist. In etwa so, das falsch gefasste Beschlüsse, oder aber welche getroffen wurde die gegen geltendes Recht verstoßen.
Erstellt am 06.10.2010 um 15:17 Uhr von alphataurus
nicht jeder gefasste Beschluss mit EBRM ist rechtsgültig. Wie gesagt, es gibt Beschlüsse, die nur die ordentlichen Mitglieder fassen (beschliessen) dürfen.
Erstellt am 06.10.2010 um 15:41 Uhr von rainerw
Ein Nachrücker ist in dem moment des nachrückenss ein ordendliches Mitglied.
Erstellt am 06.10.2010 um 17:19 Uhr von Rattle
Hallo, alphataurus
sorry, du redest dummfug :-)
im ersatzfall ist das EBR ordendliches BR Mitglied, ohne wenn und aber!
mfg
Erstellt am 06.10.2010 um 17:22 Uhr von DonJohnson
alphamaus...
aus meiner antwort knnst keinefalls einen rückkehrschluss schliessen - das sagte ich nämlich auch gar nicht. ich sagte, dass wenn kein ebrm geladen wird (im vertretungsfall) beschlüsse die dann getrofen werden nicht rechtsgültig sind. Zu einem solchen gehört unter anderem di richtige einladung.
ausserdem wirfst du da ein wenig durcheinander :-):-):-)