Erstellt am 06.10.2010 um 12:02 Uhr von kainil
Hallo MichaelE,
§99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
Klar muß Euch Cheffe vor jeder Einstellung anhöhren.
Und ein Vertrag von befristet in unbesfristet ist eine neue Einstellung.
Erstellt am 06.10.2010 um 14:13 Uhr von sanifair
Rein rechtlich gesehen kann der AG erst den Vertrag verlängern und danach den BR erst kurz vor dem tatsächlichen Umsetzungsdatum einbinden. Ist aber eher unklug
Erstellt am 07.10.2010 um 21:26 Uhr von Moore
Hallo sanifair,
ich bin der Auffassung, dass du hier falsch liegst(bei allem Respekt).
Eindeutig hat der AG den BR V O R jeder Einstellung........
Mit einem vorherigen Vertragsabschluss hat der AG eindeutig gegen das BetrVG verstoßen und läuft hier Gefahr, dass der BR nach § 23,3 antwortet.
Wann er den Vertrag schließlich umsetzt ist hier unwichtig.
MfG
Moore