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Informationspflicht des AG bei Vertragsänderung?

M
MichaelE
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Unsere GL hat mit einem Kollegen, der bislang einen befristeten Vertrag gehabt hat, darüber informiert, dass sein Vertrag in einen unbefristeten geändert wird. Der BR würde dem natürlich nicht widersprechen, stellt sich nun jedoch die Frage, ob hier nicht im Vorfeld zumindest eine Information der GL an den BR hätte erfolgen müssen.

Gibt es hierzu Erfahrungswerte?

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Community-Antworten (3)

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kainil

06.10.2010 um 14:02 Uhr

Hallo MichaelE,

§99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

Klar muß Euch Cheffe vor jeder Einstellung anhöhren.

Und ein Vertrag von befristet in unbesfristet ist eine neue Einstellung.

S
sanifair

06.10.2010 um 16:13 Uhr

Rein rechtlich gesehen kann der AG erst den Vertrag verlängern und danach den BR erst kurz vor dem tatsächlichen Umsetzungsdatum einbinden. Ist aber eher unklug

M
Moore

07.10.2010 um 23:26 Uhr

Hallo sanifair, ich bin der Auffassung, dass du hier falsch liegst(bei allem Respekt). Eindeutig hat der AG den BR V O R jeder Einstellung........ Mit einem vorherigen Vertragsabschluss hat der AG eindeutig gegen das BetrVG verstoßen und läuft hier Gefahr, dass der BR nach § 23,3 antwortet. Wann er den Vertrag schließlich umsetzt ist hier unwichtig. MfG Moore

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