Erstellt am 06.10.2010 um 10:12 Uhr von Petrus
Erstellt am 06.10.2010 um 11:32 Uhr von Rattle
Hallo, Freddie
jeder der das passive wahlrecht im betrieb hat darf sich aufstellenn und gewählt werden.
steht aber alles in der wahlordnung (Button oben rechts).
mfg
Erstellt am 07.10.2010 um 07:08 Uhr von Gustl
Ja, kann ich selbst an meiner Person betätigen.
War Wahlvorstand und bin nun auch Betriebsratsvorsitzender.