Stellenbeschreibung für Arbeitnehmer
In einer Stellenbeschreibung für eine Neueinstellung stehen Arbeitsaufgaben, die auf ainem anderen Arbeitsplatz sngesiedelt sind. Sie sollen, nach Aussage der Geschäftsführung nur vertreten werden. Wir sind der Meinung, dass sie dann nicht in die Stellenbeschreibung zur Arbeitsvertrag der neuen Arbeitnehmerin gehören. Liegen wir hier mit unserer Meinung richtig?
Community-Antworten (1)
05.10.2010 um 11:29 Uhr
Hallo Conradt, dann kann dieses auch für den Fall einer Vetretung so aufgenommen werden in der Stellenbeschreibung. Es sollte dann aber auch drinstehen das diese Tätigkeiten nur im Vertretungsfall übernommen werden und nicht dauerhaft.
Gruß Jazzman
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