In einer Stellenbeschreibung für eine Neueinstellung stehen Arbeitsaufgaben, die auf ainem anderen Arbeitsplatz sngesiedelt sind. Sie sollen, nach Aussage der Geschäftsführung nur vertreten werden. Wir sind der Meinung, dass sie dann nicht in die Stellenbeschreibung zur Arbeitsvertrag der neuen Arbeitnehmerin gehören. Liegen wir hier mit unserer Meinung richtig?