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Beurteilung am Ende der Befristung

H
Hulky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

bei uns wird bei Neuanfängern/Einstellung am Ende der Befristung durch die jeweiligen Vorgesetzen eine Beurteilung durchgeführt. In letzte Zeit sind die Beurteilungen teilweise nicht nachvollziehbar. Es wird wahrscheinlich enorm nach Nasenfaktor beurteilt. Arbeitgeber ist über dieses Problem informiert unternimmt aber nichts. Welche Möglichkeiten haben wir als Betriebsrat, bitte um Antworten.

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Community-Antworten (2)

P
pitsieben

04.10.2010 um 13:34 Uhr

@ Hulky, der BR kann eine Betriebsvereinbarung über die Art und Weise der Beurteilung mit dem AG vereinbaren. Diese ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 auch erzwingbar (Einigungsstelle).

S
sanifair

04.10.2010 um 18:51 Uhr

Lieber pit

Wenn dann reden wir über beurteilungsgrundsätze die aber wo anders geregelt sind. 94 BetrVG ist die richtige Hausnummer. Aber mal ein Hinweis: das am Ende der probezeit es nach Nasenfaktor geht ist nicht zu verhindern

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