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Öffentliche Bekanntgabe der zukünftigen Einsatzorte von Azubis, darf AG das?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Von 21 Azubis in der Krankenpflege sind 12 bis zur Prüfung gekommen, 9 haben sich bei uns beworben und im April breits die Zusage zur Übernhame erhalten. Die MA haben sich dennoch in anderen Kliniken beworben und zum Teil 2 Arbeitsverträge unterschrieben. Nur 5 bleiben jetzt bei uns. Der AG war so sauer darüber, dass er im Zeitungsbreicht(Tageszeitung) das Bild mit Namen und dem zukünftigen Einsatzort (auch extern) bekannt geben hat lassen. Jetzt sind die MA , die nicht bei uns bleiben, persönlich angeredet worden ("Verräter", usw.). Was können wir als BR jetzt tun? Zumindest doch den AG auffordern so etwas in Zukunft zu unterlassen, oder?

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Community-Antworten (3)

S
steini

04.10.2010 um 10:37 Uhr

hallo birwin,

würde euren arbeitgeber einmal nach dem datenschutz fragen wie er dies sieht. hier liegt ein klarer verstoss vor. die ehemaligen mitarbeiter könnten hier klagen.

gruß steini

M
Mainpower

04.10.2010 um 11:59 Uhr

Hallo, ZWEI Arbeitsverträge unterschrieben!?

B
birwein

04.10.2010 um 15:39 Uhr

hat der AG behauptet, dass 2 Verträge unterschrieben wurden, ich kann'ss ned bestätigen

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