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AG verlangt Verschieben der Betriebsversammlung - hat er das Recht dazu?

Y
yinwax
Sep 2021 bearbeitet

Hallo, folgende Frage:

kann der Geschäftsführer verlangen, dass die Betriebsversammlung verschoben wird, wenn es zum anberaumten Termin zu Terminüberschneidungen seinerseits kommt und er verhindert ist?

Vielen Dank für einen Einschätzung.

899014

Community-Antworten (14)

C
celestro

15.09.2021 um 17:32 Uhr

Nein, kann er nicht. Er ist zwar einzuladen, aber wenn er nicht kommt, dann ist das halt so.

Wurde der Termin mit ihm abgestimmt? Dann würde ich da auch keine Rücksicht drauf nehmen.

NB
nicht brauchen

15.09.2021 um 17:35 Uhr

Ist doch nicht so schlimm... Evtl. ist er ja auch bei den nächsten 3 dabei die in einem Jahr stattfinden müssen.

Glaskugel hol: Wahrscheinlich werden keine 4 gemacht....

M
Morgenrunde

15.09.2021 um 17:44 Uhr

Ich finde die Antworten hier teilweise etwas weltfremd. Ich würde sagen:" Das kommt darauf an!" Wenn es für euch z.B. überhaupt kein Problem wäre die Versammlung um eine Woche zu verschieben, warum nicht? Man stelle sich vor der Geschäftsführer möchte etwas zur finanziellen- (?)/ grundsätzlichen Ausrichtung oder Situation des Unternehmens sagen. Manche Mitarbeiter könnten daran tatsächlich ein Interesse haben. Evtl. stellt er sich zur Versammlung auch kritischen Fragen der Belegschaft? Ich weiß ja nicht, wie sonst eure Betriebsversammlungen ablaufen.

Wenn der Termin allerdings schon ausgehängt und an die Belegschaft kommuniziert wurde oder es euch erhebliche Umstände macht, würde ich nicht verschieben.

T
Thomas63

15.09.2021 um 17:50 Uhr

Ich würde mal abschätzen wie das allgemeine Miteinander ist. Ist das Arbeitsverhältnis eigentlich gut sollte man vielleicht mal schauen ob man die BV ein paar Tage verschiebt. Bei uns ist es so das die MA auch gerne die Werksleitung zu bestimmten Themen löchern möchte oder Fragen zur Wirtschaftlichen Situation hat. Hattet Ihr in der Vergangenheit mal das Problem einen Termin nicht einhalten zu können und wie hat der GF reagiert?

Y
yinwax

15.09.2021 um 17:57 Uhr

@Thomas63: Das allgemeine Miteinander ist auf den ersten Blick freundlich, aber in die Tiefe gehend nutzt der GF jede Schwäche seines Gegenübers aus...

Wir sind als Dreier Gremium komlett neu gewählt im August und wollen und müssen bis Ende September noch eine Versammlung durchführen. Mein Stellvertreter ist erst in der letzten KW wieder aus dem Urlaub zurück. Der von uns festgelegte Termin überschneidet sich nun mit einem vom GF, was uns vorher bewust war. Er wurde eingeladen und hat die Möglichkeit sich via Zoom zur Präsenz-Versammlung dazuzuschalten...

R
Relfe

15.09.2021 um 18:14 Uhr

wenn euch das vorher bewußt war das eurer Termin mit dem Termin des GF kollidiert, dann habt ihr euch nicht mit ihm abgestimmt, sonst hätte er das ja bei der Abstimmung schon erwähnt. Oder habe ich das falsch gelesen? Auch wenn eurer GF euch nicht wohlgesonnen ist, bietet ihr ihm mit solchen Aktionen Angriffsfläche, weil ihr euch angreifbar macht, wenn ihr grundsätzliche Fehler macht. Hier habt ihr Schwäche gezeigt, wenn ihr die Abstimmung nicht mal versucht habt und der GF hat einen Grund die Betriebsversammlung nicht zu tolerieren.

Stärke wäre es gewesen, die Abstimmung zu suchen, wie es vorgesehen ist und dann eine Betriebsversammlung anzusetzen und wenn der GF dann im nachhinein keine Zeit hat, dann wird die Betriebsversammlung durchgezogen.

auch wenn es nicht zwingend notwendig ist eine Abstimmung mit dem AG zu versuchen, sind doch betrieblliche Notwendigkeiten zu beachten. Und die betrieblichen Notwendigkeiten ohne den Versuch einer Abstimmung mit dem AG ausreichend zu beachten, halte ich für schwierig.

R
rsddbr

15.09.2021 um 18:23 Uhr

"Der von uns festgelegte Termin überschneidet sich nun mit einem vom GF, was uns vorher bewust war." Falls ihr nicht mit Absicht darauf abgezielt habt, dass euer GF nicht teilnehmen kann, so wäre eine Terminabstimmung mit ihm besser gewesen. Wie jedoch von meinen Vorrednern geschrieben, kann er euch nicht zwingen, die Betriebsversammlung zu verschieben.

P
Pickel

15.09.2021 um 18:29 Uhr

"Der von uns festgelegte Termin überschneidet sich nun mit einem vom GF, was uns vorher bewust war."

Vertrauensvolle Zusammenarbeit, zu der ihr gesetzlich verpflichtet seid, sieht so jedenfalls nicht aus!

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yinwax

15.09.2021 um 18:33 Uhr

@Pickel: Danke für Deinen konstruktiven Beitrag! Wir sind ein frisch gewähltes Gremium. Der von uns gewählte Termin ist der einzig realisierbare um in der 1. Versammlung als neuer BR geschlossen auftreten zu können.

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IlkaB

16.09.2021 um 09:18 Uhr

Die erste Versammlung setzt den Ton für die folgenden Versammlungen. Ihr macht es euch damit unnötig schwer, auch in anderen Dingen wie einer Betriebsversammlung. Stimmt solche Termine im Vorwege immer mit der GF ab; die kann dann teilnehmen oder einen Vertreter schicken - deren Wahl. Aber ihr habt eurer GF gar nicht erst eine Chance gegeben, nur weil ihr vollzählig vor den Kollegen stehen wollt. Wird das in Zukunft auch das Wichtigste sein oder gebt ihr Inhalten den Vorrang?

R
Relfe

16.09.2021 um 10:44 Uhr

Zitat: Wir sind als Dreier Gremium komlett neu gewählt im August und wollen und müssen bis Ende September noch eine Versammlung durchführen. Mein Stellvertreter ist erst in der letzten KW wieder aus dem Urlaub zurück. Der von uns festgelegte Termin überschneidet sich nun mit einem vom GF, was uns vorher bewust war. Er wurde eingeladen und hat die Möglichkeit sich via Zoom zur Präsenz-Versammlung dazuzuschalten...

Und? wenn ihr einen Termin in der ersten Oktoberwoche abstimmt entspricht das zwar nicht dem Gesetzestext, aber das ist auch alles. Die BV habt ihr gemacht, eine Woche zu spät, Ihr habt dafür einen vertretbaren Grund. Macht ihr halt im 4.Quartal eine mehr, wobei wenn ihr erst im August gewählt worden seit, wäre das erste volle Quartal sowieso das 4 Quartal 2021.

Ihr seit erst im August gewählt worden und müsst das erstmal alles organisieren, da wird euch keiner einen Strick drehen, wenn ihr die erste BV nicht pünktlich macht. Wichtiger ist doch das ihr sie macht und einenguten Start hinlegt.

T
takkus

16.09.2021 um 11:40 Uhr

@ Pickel am 15.09.2021 um 16:29 Uhr von Pickel "Vertrauensvolle Zusammenarbeit, zu der ihr gesetzlich verpflichtet seid, sieht so jedenfalls nicht aus!"

Das sollte so manchem Arbeitgeber aber auch mal beigebracht werden!

P
Pickel

16.09.2021 um 14:19 Uhr

"Das sollte so manchem Arbeitgeber aber auch mal beigebracht werden!"

Was für ein wenig hilfreicher Whataboutism"

A
AlterMann

17.09.2021 um 17:27 Uhr

Naja, immerhin hat der Arbeitgeber ja die Möglichkeit, sich dazu zu schalten. Der neu gewählte BR kann ja freundlich sagen, dass er sich jetzt erstmal gemeinsam vorstellen und von den Kollegen löchern lassen will und dafür ein anderer Termin nicht zur Verfügung stand. Und den nächsten Termin werden sie ganz bestimmt mit dem AG absprechen. Und außerdem übern sie ihre Rolle noch. Das sollte unter einigermaßen vernünftigen Menschen die Wogen genug glätten.

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