Gesetzeslage: Vorgesetzter verlangt privatgefallen?
Theoretisch klar, allerdings höre ich immer wieder davon und ich konnte keinen klaren Paragraphen dazu finden.
Folgendes Szenario, Chef verlangt:
- Sein Privatauto waschen
- Seinen Hund Gassi führen
- Gartenarbeit beim Chef
Ich schätze die Beispiele genügen um klar zu machen was ich meine. Gibt es eine klare gesetzliche Regelung? Es wird meines Wissens nicht eindeutig durch §§ 305 ff. BGB verhindert.
Community-Antworten (2)
14.09.2021 um 13:59 Uhr
Deine Aufgaben sind im Arbeitsvertrag definiert. §611 BGB.
Für abweichende Tätigkeiten darf er Fachpersonal einstellen, nämlich:
Autowäscher Gassigeher Gärtner
14.09.2021 um 15:23 Uhr
das sind meist AZUBIs die diese wichtigen Aufgaben übernehmen dürfen und wenn diese Tätigkeiten so in der Ausbildungsordnung zu dem Ausbildungsberuf enthalten sind, dann wäre das ok. Ein Gärtner/Gärtnerlehrling dürfte z.B. während seiner Arbeitszeit den Garten vom Chef umgraben.
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