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Mobing/ Abmahnung ?!

W
weissnichts
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Folgendes Problem! Mitarbeiter bittet Vorgesetzten zu Erklären warum er den Sommerurlaub nicht bekommen kann. Absprache mit Kollegen liegt vor, keine Überschneidungen, keine absehbare Betriebliche störung durch den Urlaub. da MA keine Info erhielt, schrieb er den Vorgesetzten schriftlich an mit Verweis auf die Gesetzeslage. Vorgesetzter reagiert, in dem er Ihm eine Abmahnung zukommen läst, er hätte nach mehr maliger mündlicher, schriftlicher Auffordrung für QM ein Papier über einen längeren Zeitraum nicht eingereicht. Völliger MIST, Kollege hat mir alle kopien gezeigt, in seinem QM Ordner, der ihm von der Firma per gegenzeichnung vor einiger Zeit überlassen wurde. Was muss er machen. Zudem hat er auch im normalen Arbeitsbetrieb probleme, das der Vorgesetzte ihn nicht beachtet, Hier besteht vielleicht der verdacht des "Mobings" mit der jetzt ultimativaen Krönung. Bitte um Hilfe und Rat!!!!!

10.631035

Community-Antworten (35)

P
pirat

24.01.2009 um 14:56 Uhr

@ weissnichts, wie wäre es mit § 84, 85 BetrVG......

C
Catweazle

24.01.2009 um 15:27 Uhr

Wie wärs denn mit § 87 BetrVG?

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
U
Uschi66

24.01.2009 um 18:10 Uhr

@weissnichts

sofern es im Betrieb keine Urlaubslisten gibt, kann man bei solchen Problemen den Koll. nur raten ihren Urlaub mit dem Hinweis, dass er mit den Koll. abgesprochen ist und dem Hinweis, dass man ja noch den Urlaub buchen müsse schriftl beantragen. Kommt dann nicht in einer angemessener Zeit (hierzu gibt es auch ein Urteil Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 22.12.2003; Aktenzeichen: 5 Ga 286/03 ) eine Entscheidung des AG oder er lehnt diesen ab, sofort zum BR und diesen bitten hier aktiv zu werden.

Wie steht ja schon oben.

DAH
Der alte Heini

24.01.2009 um 18:53 Uhr

weissnichts

Der Betriebsrat sollte sich diesem Problem annehmen in dem er im Rahmen der §§ 75 BetrVG "Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen" und § 76 BetrVG "Einigungsstelle", selbst aktiv wird. Beschwert der Arbeitnehmer sich offiziell beim BR, sollte gem. § 85 BetrVG "Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat", vorgegangen werden.

Der BR hat gem. § 87 Abs.1, Ziffer 5 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird. Diesbezüglich ist zu empfehlen eine Betriebsvereinbarung zu fordern und auch abzuschließen. Wenn nachweislich der Betroffene schikaniert oder gemobbt wird, gibt es auch die Möglichkeit für den BR beim Arbeitgeber die Entlassung, hilfsweise die Versetzung des Vorgesetzten gem. § 103 BetrVG "Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen", zu fordern. Dürfte aber nur Erfolg haben, wenn gravierende Verstöße des Vorgesetzten nachzuweisen sind.

Der BR sollte grundsätzlich nicht mit Vorgesetzten oder sonstigen Plagegeistern verhandeln, sondern NUR mit dem Arbeitgeber oder einer entsprechend bevollmächtigten Person.

N
nicoline

24.01.2009 um 18:57 Uhr

@weissnichts Zudem hat er auch im normalen Arbeitsbetrieb probleme, das der Vorgesetzte ihn nicht beachtet, Hier besteht vielleicht der verdacht des "Mobbings" mit der jetzt ultimativaen Krönung. Bitte um Hilfe und Rat!!!!! Die von den Vorschreibern angegebenen Wege und §§ sind sicher richtig. Ich verstehe es so, dass das "Mobbing" hier schon langsam zum Hauptproblem wird. Übt dieses ein Vorgesetzter aus spricht man von "Bossing" und das stellt, nach Aussagen von Experten, die fatalste Form des Mobbings dar.

Nachfolgend ein Link zu einem sehr guten, sachlichen Beitrag über dieses Thema:

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/newsDetails?newsID=1216915094.85&portal=tvoed&d_start:int=0&

Was auch immer jetzt geschieht, würde ich Deinem Kollegen raten, ab sofort ein sogenanntes Mobbingtagebuch zu führen! Auszüge aus dem Beitrag:

Ganz klar ist, je früher man aktiv wird, umso höher ist die Chance, den eigenen Arbeitsplatz zu retten. Reines Durchhalten und Erdulden ist eher kontraproduktiv.

Wich­tig ist dem­nach, dass der Klä­ger - mög­lichst wört­lich - vor­tra­gen kann, was ent­we­der Kol­le­gen oder Vor­ge­setz­te Ne­ga­ti­ves zu ihm ge­sagt oder wo­zu Vor­ge­setz­te sie an­ge­wie­sen ha­ben. Dies sollte mög­lichst auch hinsichtlich Zeit und Ort konkretisiert werden. Außerdem spielen natürlich auch die an­we­sen­den Zeu­gen eine wichtige Rolle und sollten demnach frühzeitig benannt werden. Ein früh­zei­tig ein­se­tzen­des Mob­bing-Ta­ge­buch ist hier äu­ßerst hilf­reich.

Hoffe, ihr erreicht etwas und wünsche Euch viel Kraft.

RW
rainer w

24.01.2009 um 19:13 Uhr

Uschi66 Wie wäre es wenn der BR im Vorfeld reagiert, bevor solche Probleme erst auftauchen?

U
Uschi66

24.01.2009 um 19:26 Uhr

@rainer w

solltem dem BR solche Fakten bekannt sein, erwarte ich dieses. Gerdae in großen Betrieben bekommt der bR aber auch nicht jedes Problem mit, wenn die AN in nicht einbinden.

Doch aus eigner Erfahrung weis ich auch, dass der AG dann oft mit der Aussage/Aufforderung kommt, stimmt nicht ist nicht so, nennen sie Ross und Reiter. Es könnte auch zur Folge haben, dass der AG dann auf Urlaubslisten besteht, was nicht immer im Interesse der Beschäftigten ist. Weil es die Urlaubsnahme einschränken kann.

Ja, ich weis, der BR ist bei Urlaubslisten gem. § 87 dabei, er kann die Einführung aber nicht verhindern.

K
kallinrw

24.01.2009 um 19:51 Uhr

@ weissnichts

Urlaub

Auch wenn dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zusteht, ist er nicht berechtigt diesen eigenmächtig anzutreten. Vielmehr muss der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die zeitliche Lage und die konkrete Dauer des Urlaubs bestimmen. Hierbei hat der Arbeitgeber jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen:

Nach § 315 BGB bzw. § 106 S. 1 GewO muss der Arbeitgeber bei Ausübung seines Direktionsrechts die Grenzen billigen Ermessens einhalten. Nach § 7 BUrlG muss der Arbeitgeber außerdem die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen (Abs. 1), er sei denn dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer stehen entgegen, dies ist ja nach deiner Mitteilung nicht so.

Hier ist es wichtig dem AG aufzuzeigen das es ein muss ist den Urlaub zusammenhängend zu gewähren hat.(Abs. 2), es sei denn dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person des Arbeitnehmers machen eine Teilung des Urlaubs erforderlich.

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr sieht das Gesetz nur ausnahmsweise vor, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe vorliegen (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Dies würde ich deutlich im Gespräch vorbringen welsches den Zweck hat die Abmahnung zu entfernen.

Zum Mobbing

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch die Pflicht, den Arbeitnehmer davor zu schützen, dass er am Arbeitsplatz Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist (vgl. § 618 Abs. 1 BGB) und Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, das Fortkommen des Arbeitnehmers zu beeinträchtigen. § 75 Abs. 2 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber (und den Betriebsrat) ferner, das Persönlichkeitsrecht der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gegen Beeinträchtigungen zu schützen. Unter dem Begriff des Persönlichkeitsrechts wird das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit verstanden.

Der Gesetzgeber hat den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber , von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz trat aber mit Inkrafttreten des AGG außer Kraft. Für Belästigungen wegen eines der in § 1 AGG genannten und gesetzlich besonders geschützten acht Merkmale besteht jetzt die Möglichkeit der Beschwerde nach § 13 AGG.

§ 84 Abs. 1 S. 1 BetrVG gibt jedem Arbeitnehmer, der sich vom Arbeitgeber oder anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt, ungerechtfertigt behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt, das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Dabei kann er zur Unterstützung oder Vermittlung ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen (§ 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Soweit es im Betrieb keine besondere Stelle für die Entgegennahme derartiger Beschwerden gibt (z. B. einen sog. Konflikt- oder Mobbingbeauftragten), hat sich der Beschwerdeführer zunächst an seinen unmittelbaren betrieblichen Vorgesetzten oder, wenn die Beschwerde gegen ihn gerichtet ist, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Der Betroffene kann seine Beschwerde auch unmittelbar beim Betriebsrat einlegen, der in diesem Fall verpflichtet ist, beim Arbeitgeber auf eine Abhilfe hinzuwirken, sofern er die Beschwerde für berechtigt hält (§ 85 Abs. 1 BetrVG).

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für den Diskriminierten

K
Kölner

24.01.2009 um 21:03 Uhr

@all Mal unter uns: Auch das ist hier kein Mobbing!

N
nicoline

24.01.2009 um 21:24 Uhr

Ich würde genauso vorsichtig sein zu behaupten, es ist Mobbing wie zu behaupten, es ist kein Mobbing, aber: Wer schweigt, macht mit, wer Mobbing zulässt, stärkt es. Es ist "aus der Ferne" sicherlich fast unmöglich zu beurteilen, worum es sich wirklich handelt, aber wenn der Verdacht schon im Raum steht, würde ich mich immer verpflichtet fühlen, dem weigstens nachzugehen, auch wenn sich hinteher ergibt, es war nicht so!!!!!!!!!!

I
Immie

24.01.2009 um 21:28 Uhr

@Uschi66 ...Weil es die Urlaubsnahme einschränken kann... Es läuft doch dann nur in geregelten und gerechten Bahnen ab. Den Urlaub nehmen kannst und musst du so oder so. Nur das dann alle die gleichen Voraussetzungen haben und kennen. Und keiner wegen seiner Nase benachteiligt werden kann.

K
Kölner

24.01.2009 um 21:33 Uhr

@nicoline Dann schweige ich hier lieber und wiederhole, dass es kein Anzeichen für 'mobbing' gibt.

U
Uschi66

24.01.2009 um 21:39 Uhr

@Immi

...es soll AN geben, da ist der Partner auch berufstätig und diese können dann oftmals nicht gleich zu Beginn des Jahres ihren Urlaub planen. Gleiches aber auch aus anderen Gründen. Ich kann nur aus meinem Unternehmen sagen, es gab i.d.R. keine Probleme mit Urlaubsanträgen, in dem einen Fall wo die Führungskraft Probleme mit der zügigen Behandlung von Urlaubsanträgen hatte, gab es ein sehr gutes aber intensives Gespräch und dann klappte es auch dort. Die Beschäftigten möchten keine festen Urlaubslisten. Sie wollen sich lieber nur untereinander absprechen, sehr dieses als flexibler an, was ich nachvollziehen kann.

Merke: Regel besonders zu viele können einschränken.

Nasenfaktor soll es grundsätzlich nicht geben, gänzlich ausschließen kann man ihn leider nie. Doch wenn, dann ist ein aktiver BR gefragt.

N
nicoline

24.01.2009 um 21:40 Uhr

@Kölner warum schweigen, warum nicht erklären, warum Du dieser Meinung bist? Könnte ja vielleicht auch weiterhelfen!

I
Immie

24.01.2009 um 21:43 Uhr

@Uschi66 Wenn es bei Euch so funktioniert ist das doch klasse. Wenn es aber Probleme gibt, sollte man es regeln. Und wie du schon sagst, man bekommt nicht immer alles mit. Warum das ganze dann nicht in einer BV regeln?

K
Kölner

24.01.2009 um 21:49 Uhr

@nicoline Oh, diese Diskussion würde dann aber diesen Rahmen sprengen.

Vielleicht nur noch ein, zwei Stichpunkte:

  • es liegt hinsichtlich 'mobbing' keinerlei relevante Aussage zur Quantität vor
  • auch sehe da eher eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung
N
nicoline

24.01.2009 um 22:04 Uhr

@Kölner na gut, ich will den Rahmen hier nicht sprengen, aber Deine Stichpunkte überzeugen mich trotzdem noch nicht davon, dass es nicht so ist!

Vielleicht nur noch zwei Antworten von mir: - es liegt hinsichtlich 'mobbing' keinerlei relevante Aussage zur Quantität vor schwaches Argument, wer sagt, dass der Schreiber alle Details berichtet hat!

-auch sehe da eher eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung einfachstes Argument um es nicht weiter zu beleuchten!

U
Uschi66

24.01.2009 um 22:05 Uhr

@Immi

wenn es klappt, was die beste Lösung/ Regelung gibt bedarf es keiner BV. Man muss auch nicht immer alles in BV regeln, jede nicht benötigte BV ist die beste Lösung.

Wenn es nicht klappt, dann bedarf es leider einer Urlaubsliste und dann auch Regel wie diese umzusetzen ist, also BV.

Doch AN lieben es flexsibel sein zu können und alles mögöichst selbst entscheiden zu können, teils soll es sogar welche geben, die wollten ode rwollten auch keine BR. Dieses mindestens so lange es alles gut lief. Sie sind ja mündige Menschen, mündige AN.

I
Immie

24.01.2009 um 22:09 Uhr

@Uschi66 Kann es sein das hier ein Sender-Empfänger Problem vorliegt? Habe ich irgendetwas anderes gesagt?

K
Kölner

24.01.2009 um 22:25 Uhr

@nicoline Komm schon. Das ist doch nicht Dein Ernst, oder? Der Schreiber berichtet von einem Mitarbeiter, der von seinem Vorgesetzten den Sommerurlaub nicht bekommen hat und selbst um eine Erklärung dieser Ungeheuerlichkeit bittet. Der Fragesteller stellt im Folgenden einen Kausalzusammenhang zwischen der dann erfolgten Abmahnung.

Wenn es so sein sollte, dass der Vorgesetzte diesen dann beschriebenen 'MIST' gemacht hat, dann wäre die anstehende Auseinandersetzung doch, selbst ohne meine laienhaften Kenntnisse über das Arbeitsrecht, eine solche in natura und leicht mit der Hilfe eines BR zu klären!

Und dann die im Anschluss beschriebenen 'Probleme mit dem Vorgesetzten'... ...wer hat diese nicht? Und werden selbige jetzt nicht wesentlich zugespitzter betrachtet, als es sonst getan würde?

Wenn Du zudem den dargestellten Zeitraum wesentlich ausgedehnter siehst als meiner einer, dann werde ich 'stante pede' eine Psychiatrie aufsuchen, weil ich dann vermutlich zeitlich und räumlich nicht ausreichend orientiert bin.

DAH
Der alte Heini

24.01.2009 um 22:27 Uhr

So wie ich es dem Beitrag von weissnichts entnehme, ist es "nur" dieser Vorgesetzte, der mit diesem Arbeitnehmer ein solches Problem hat. Das bedeutet doch, dass der BR mit dem Arbeitgeber sprechen muss, um dieses Problem zu lösen. Vielleicht weis der AG nichts davon und ist auch mit dem Verhalten des Vorgesetzten nicht einverstanden. Dem BR ist vorzuwerfen, dass er seine Rechte in der Vergangenheit, aus welchem Grund auch immer vernachlässigt hat, was eigentlich immer dazu führt, dass wenn Probleme auftauchen, Mitarbeiter dann darunter leiden. Ob hier Mobbing und Bossing vorliegt, kann man nicht sagen. Am wenigsten können es die Betroffenen selbst einschätzen. Somit kann Genanntes nur durch Dritte festgestellt werden. Der Betriebsrat hat eventuell auch nur ein gewisse Möglichkeit der Einschätzung. Ich gehe nicht davon aus, dass "dieser" Betriebsrat sich aus entsprechend geschulten Mitgliedern zusammensetzt um genanntes Problem ordentlich abarbeiten zu können.

Auf jeden Fall sollte der Kollege, wie schon vorgeschlagen, ein sog. Mobbingtagebuch führen, in dem auch Zeugen und sonstige Beweise festgehalten werden.

Ob eine Abmahnung mit diesem Hintergrund überhaupt ernst zu nehmen ist, bezweifel ich. Hat den der Vorgesetzte überhaupt die Kompetenz eine Abmahnung auszusprechen.

Der BR sollte zusätzlich prüfen, wie die Erfassung und die Auswertung der Urlaubsplanung erfolgt. Es könnte nämlich sein, dass sich hier noch einige Möglichkeiten für den BR ergeben.

G
Galaxy

24.01.2009 um 22:53 Uhr

@Kölner

biete dir Asyl an, wenn die Psychartrie dich nicht aufnehmen will... ;-))

Deine Galaxy

N
nicoline

24.01.2009 um 23:17 Uhr

@Kölner hab mir schon gedacht, dass Deine Antwort, wenn, dann in diese Richtung geht. Zu diesem Thema werden wir nicht auf einen Nenner kommen, müßen wir ja auch nicht zwingend, ich kann damit umgehen, sagen werde ich dazu aber jetzt nichts mehr. Den Gang in die Psychiatrie solltest Du Dir sparen, laß den Platz besser frei, für ein echtes Mobbing Opfer, geh lieber zu Galaxy!

RW
rainer w

25.01.2009 um 00:31 Uhr

Uschi 66 Hoffen können wir dann nur das der Brunnen nicht als zu tief ist in dem jemand fallen kann. oder aber das wir so weit vorrausschauen können und sehen das der Brunnen nicht all zu tief ist. Also Kristallkugel rauskramen.

U6
Uschi 66

25.01.2009 um 02:21 Uhr

@ nicoline Laß ihn gehen. Die Idee ist gar nicht so schlecht. @ Galaxy Schwul ist der nicht. Das ist safe.

P
Patrick

25.01.2009 um 17:14 Uhr

Verdacht auf mobbing weil man vom Vorgesetzten zu wenig Beachtung bekommt... damit würde ich sehr vorsichtig sein. Woran macht ihr Beachtung fest - wie oft in der Stunde werde ich angelächelt und heute hat er mit mir nur drei Sätze gesprochen aber mit meinem Kollegen 6?

Echtes mobbing sieht anders aus... vielleicht können wir uns auf ein "mobbingähnliches" Verhalten einigen.

Also Kölner, der Platz in der Klapse bleibt frei und schwul werden musst Du auch nicht. Soviel steht fest!

Was der Kollege tun kann... zu erst einmal sollte er eine Gegendarstellung schreiben und einreichen. Reicht ihm das nicht, dann kann er mit hilfe eines Anwalts gerichtlich klären.

Wenn dem BR Beschwerden - §§ 84 85 BetrVG - über das Verhalten von einen Vorgesetzten vorliegen, dann fordert man den AG auf Abhilfe zu schaffen.

Da kein AG wegen der mangelnden Führungskompentenzen eines Vorgesetzten eine Einigungsstelle will, wird er ihn so Gott will, schulen lassen und noch einmal eindringlich über seine Verantwortung aufklären.

D
DonJohnson

25.01.2009 um 17:24 Uhr

Coler Thread....

Galaxy geht von Kriegsrat zu Kölner...

...welch ein Wechsel... größer könnt er nicht sein...

@Galaxy Was sagt dein Liebling Kriegsrat dazu?

P
pirat

25.01.2009 um 18:37 Uhr

@Patrick, wobei wir wieder am Anfang wären.......

G
Galaxy

25.01.2009 um 19:25 Uhr

@Don Johnson was dir wahrscheinlich irgendwie nicht aufgefallen ist, es geht um den Inhalt>Mobbing< und nicht um die Person. Also nix mit "Fähnchenindenwinddrehen" unterstellung,aber vielleicht solltest du mal ein Seminar zum Thema Mobbing besuchen, dann wirst du evtuell den Kölner und mich verstehen, und wenn nicht ist es auch ok. @Uschi66 nicht alle Kölner sind automatisch schwul und nicht jede Galaxy ist männlich....

P
Patrick

25.01.2009 um 19:32 Uhr

@ pirat

du meinst den ganzen Quatsch dazwischen sollte man sich entgehen lassen - niemals! aber ich hoffe auch, dass jetzt nicht wieder alles von vorne anfängt!

D
DonJohnson

25.01.2009 um 20:18 Uhr

@Galaxy Versprichst du mir, dass ich dich dann verstehe? Dann mache ich das! Ganz echt!

N
nicoline

25.01.2009 um 22:04 Uhr

@Patrick aber ich hoffe auch, dass jetzt nicht wieder alles von vorne anfängt! mach Dir keine Sorgen, niemand wird Dir zumuten wollen, Deine so wertvolle Zeit damit zu verschwenden, weiteren Quatsch lesen zu müssen!

vielleicht können wir uns auf ein "mobbingähnliches" Verhalten einigen. gute Formulierung! Wenn Du meine Sätze aufmerksam gelesen hättest, hätte Dir eigentlich auffallen müssen, dass ich keineswegs behauptet habe, dass es sich definitiv um Mobbing handelt. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass "mobbingähnliches" Verhalten (ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass mir diese Formulierung nicht eingefallen ist) tatsächlich in Mobbing ausartet, ist zumindest gegeben! Es ging mir um nichts anderes, als auch hierauf zu achten und es nicht einfach als nicht vorhanden vom Tisch zu wischen! Dieses als Quatsch zu bezeichnen, zeugt von wenig Empathie, ist kaltschnäuzig und herablassend.

P
Patrick

26.01.2009 um 05:26 Uhr

@ nicoline

vielleicht solltest Du nicht alles auf Dich beziehen.

wenn ich von Quatsch rede, über den ich mich im übrigen sehr amüsiert habe, dann meine ich doch wohl eher die Diskussion darüber, ob ein Kölner lieber in die Psychatrie gehen sollte oder Asyl bei Galaxy beantragt. Ob es dafür nötig ist das er schwul wird und wie Kriegsrat dazu steht.

ich habe nie behauptet, dass Deine Beiträge damit gemeint sind. seine Meinung zu vertreten ist völlig in Ordnung, aber bitte sieh deswegen nicht gleich alles als persönlichen Angriff.

G
Galaxy

26.01.2009 um 09:03 Uhr

@Don Johnson

um dir versprechen zu können, dass du mich verstehst, müsste ich schon einigermaßen wissen, wie du tickst, weil Versprechen muss man einhalten, sonst sind sie nichts wert. Versprechen kann ich dir, wenn du ein Seminar zum Thema "Mobbing" besuchst, daß du, wenn es ein seriöses Seminar ist, die Begriffe "Mobbing" und "Mobbingähnliches Verhalten" gut einsortieren und auseinanderhalten kannst und dann anhand der Problemschilderung von "weissnichts" Zitat:

"Zudem hat er auch im normalen Arbeitsbetrieb probleme, das der Vorgesetzte ihn nicht beachtet, Hier besteht vielleicht der verdacht des "Mobings" mit der jetzt ultimativaen Krönung"

deine "Bewertung" dieser Probleme so ähnlich ausfallen wird wie die vom Kölner und mir.

N
nicoline

26.01.2009 um 10:37 Uhr

@Patrick vielleicht solltest Du nicht alles???? auf Dich beziehen. es war leider nicht näher erläutert, was alles mit dem Wort "Quatsch" gemeint war!

*dann meine ich doch wohl eher * wie gesagt.........

ich habe nie behauptet, dass Deine Beiträge damit gemeint sind. stimmt, aber man konnte es durchaus so auffassen, ohne gleich eine Mimose zu sein!

seine Meinung zu vertreten ist völlig in Ordnung na da bin ich aber sehr froh!

bitte sieh deswegen nicht gleich alles???? als persönlichen Angriff. Du könntest dazu beitragen, in dem Du Dich etwas präziser ausdrückst.

Schöne Woche!

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