Sehr geehrte Damen und Herren,
In drei BR - Wahlen hatte ich den Vorsitz und sie waren erfolgreich. Nach drei Wahlen, die in Folge erfolgreich angefochten wurden, erhielt ich wieder den Vorsitz. Die Wahl war unanfechtbar und das Gremium wurde für fünf Jahre gewählt. Die Wahl verlief in einem engen Zeitfenster. Die Stunden der Mehrarbeit, ich habe natürlich meine betrieblich Pflichten weiter wahr genommen, wurden mir die BR - Arbeit nicht bezahlt und auch nicht in Freizeit vergütet. Es wurden mir aber die Leistungsstunden und nicht die nicht - weiter - verechenbaren Stunden abgezogen. Ein Anwalt agierte erfolglos. Aus meiner beruflichen Vergangenheit ist mir diese Praktik bekannt. Sie dient zur Abrechnung von Posten, die nicht im Auftrag erwähnt sind. Wer kann mir eine Ratgeben?