Erstellt am 30.09.2010 um 10:10 Uhr von Ulrik
Hi,
wenn ein BRm nicht zu den Sitzungen erscheint, dann hat er das dem BRV anzuzeigen. Das ist eine der obersten Pflichten. Verstößt das BRM mehrfach dagegen, dann könnt ihr den §23 BetrVG ziehen und beim ArbG beantragen, daß der Kollege aus dem BR ausgeschlossen wird.
In die Diskussion, ob er AG-nah ist oder nicht, da möchte ich mir kein Urteil erlauben, aber das gezeigte verhalten geht einfach nicht.
Erstellt am 30.09.2010 um 10:25 Uhr von neskia
Hallo,
wie es scheint, seid ihr recht neu im BR. Ihr solltet es erst einmal gelassener sehen. Solange ihr beschlussfähig seid, ist es egal ob er kommt oder nicht. Dann habt ihr auch eine Gegenstimme weniger ;-)
Herausreden, dass er bei der Abstimmung nicht dabei war kann er sich nicht, das Gremium als Ganzes fällt die Entscheidung.
Jetzt schon (nach zweimaligem Fehlen) mit dem §23 zu kommen ist übertrieben. Wenn ich den 23er richtig verstehe kann der BR selbst darüber kein Mitglied ausschließen lassen.
Wie groß ist euer BR?
Erstellt am 30.09.2010 um 10:47 Uhr von winselmann
@neskia 7 er Betriebsrat und wir haben mit den Altlasten (ehemaliger Betriebsrat Arbeitgeber treu ) zu kämpfen. Es sind noch zwei Mitglieder im BR die alles dem Arbeitgeber stecken und durch ihre Minderheit zwar wenig bewirken können ,deshalb versucht 1 Mitglied immer bei Unangenehmen Sachen wegzubleiben.