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Ungerechter AL

S
Sonnenschirm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe heute die Beschwerde zweier Mitarbeiter an den BRV weitergeleitet. Die beiden langjährigen Kolleginnen(Schichtdienst) fühlen sich übergangen weil der AL eine seit 1 Jahr beschäftigte Leiharbeiterin statt ihrer auf Tagschicht setzte. Alle machen dieselbe Arbeit. Der BRV meinte nun man könne da nichts machen. Außer mit dem AL reden. Gilt denn der §87 Abs. 2 Betr.VG auch für einzelne AN? oder kann ich über die betriebliche Ordnung argumentieren? Viele Kollegen finden das Verhalten des AL unmöglich und sind schon völlig demotiviert.
Ich fühle mich etwas hilflos, da ich nicht konkretes dazu finden, hatte hier auch schon mal gefragt und auch den Tipp mit dem 87er erhalten.

Wie kann ich das BR Gremium überzeugen? Am Freitag ist deshalb Sitzung. lg

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Community-Antworten (15)

W
wahlvst

29.09.2010 um 23:54 Uhr

Hallo Sonnenschirm,

hier gilt erst einmal § 106 GewO

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Das ist also nicht § 87 Abs. 2

Wenn also im ArbV nicht steht AN mach nur Tagesschicht :-((

N
neskia

30.09.2010 um 12:13 Uhr

So eindeutig wie wahlvst sehe ich das nicht.

Schau mal hier nach:

http://www.chronosagentur.de/AZB/recht/pdf/1986-10-28%201%20ABR%2011-85.pdf

Im Leitsatz steht u.A. : "Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts ist, dass alle Fragen der Schichtarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu regeln sind."

Vllt könnt ihr darüber für eure Belange eine Regelung herleiten

L
Lotte

30.09.2010 um 13:27 Uhr

Sonnenschirm, wie sieht es denn mit § 6 (4) ArbZG aus? Gäbe es da Gründe, die wirken könnten?

R
rainerw

30.09.2010 um 14:21 Uhr

Die Frage wird sein, wie hat der AG sie auf einem längerem Zeitraum davor eingesetzt. Sind sie regelmäßig in bestimmte Schichten eingeteilt gewesen kann man hier von einem Konkludentem Handeln des AG ausgehen. Da die MA sich ja bei den Schichten vorher nicht beschwert haben geht man dann hier von einer stliischweigenden Willenserklärung aus, die durchaus Bestandteil des Arbeitsvertrages werden können. Ist dies der Fall hätten die MA ein Anrecht wieder in ihrem Vorherigen Schichtrythmus zu kommen, da der AG sonst in Annahmeverzug geraten kann. Bei dem ganzen ist aber zu prüfen ob diese umsetzen in die Tagschicht von Dauer oder nur vorrübergehemd ist.

S
sonnenschirm

30.09.2010 um 17:03 Uhr

Hallo,

wir haben immer mal wieder Schicht, auch längere Zeiten aber auch mal unterbrochen. Auch in unterschiedlichen Zeitmodellen. Eine dieser Kolleginnen, die die Beschwerde engereicht hat, ist immer mit dabei und hat auch schon mehrfach gesagt ; wie die meisten , das sie lieber Tagschicht machen möchte, Und nun zieht er eine vor, die seit nicht mal einem Jahr da ist.

Ich denke das läuft auf eine BV raus, in der solche "Unterschiede bei den MA" von vornherein ausgeschlossen werden müssen.

Wenn noch jemanden was einfällt, wäre ich für Tipps zur BV dankbar. lg

H
HelmutK

30.09.2010 um 17:31 Uhr

Obwohl man schon mal fragen muss warum die Frage wer welche Schicht hat was mit der Betriebszugehorigkeit zu tun haben soll. Und Leiharbeiter sind auch nicht Menschen zweiter Klasse! Mal nachgefragt beim Chef warum die Einteilung so erfolgt ist?

R
rainerw

30.09.2010 um 17:42 Uhr

@sonnenschirm Gehst Du bitte noch mal dahin zurück wo Du die Frage gestellt hat und nimmst das Häckchen bei den 7 Antworten raus, sonst ist die Diskusion zu Ende.

@HelmutK Da magst Du schon recht haben, aber in erster Linie ist man für die eigenen MA da.

S
Sonnenschirm

30.09.2010 um 23:17 Uhr

@ Helmut ich finde wenn jemand 18 Jahre in einer Firma arbeitet und dann jemand der nur knapp ein Jahr da ist vorgezogen wird obwohl der andere das auch könnte, ist das schon ungerecht. Und ich finde auch nicht das Leiharbeiter Menschen 2. Klasse sind. Bei uns in der Abteilung ist es nur so das immer dieselben Schicht machen müssen und bei anderen oft Ausnahmen gemacht werden. Es wäre einfach schön wenn es gerechter zugeht. In anderen Abteilungen ist das nicht so.

H
HelmutK

01.10.2010 um 17:28 Uhr

Bei Arbeitszeit geht es trotzdem nicht um Betriebszugehorigkeit sondern um persönliche Belange ... Daher kann ich deine Aussage trotzdem nicht nachvollziehen

P
Petrus

01.10.2010 um 17:39 Uhr

das immer dieselben Schicht machen müssen und bei anderen oft Ausnahmen gemacht werden

weshalb der BR hier ein Mitbestimmungsrecht hat.

S
Sonnenschirm

01.10.2010 um 17:39 Uhr

Persönliche Belange gibt es in diesem Fall nicht.

P
Petrus

01.10.2010 um 18:12 Uhr

Ihr könnt nach §87(1) Nr.2 BetrVG einen Schichtplan für alle aufstellen (damit es nicht immer die selben sind).

Und für besonders schlaue ArbGeb: Der Wechsel von Tagschicht in Wechselschicht bzw. andersherum ist eine Versetzung (da erhebliche Änderung der Umstände der Arbeitsleistung) - und der BR ist mit im Boot.

S
Sonnenschirm

01.10.2010 um 18:18 Uhr

Danke Petrus! :-)

L
Lotte

01.10.2010 um 18:51 Uhr

Hallo Petrus, der BR kann sicher eine BV über die Grundsätze der DP Gestaltung abschließen. Außerdem kann er die Genehmigung eines Dienstplanes verweigern. Aber die Befugnisse, selbst einen Dienstplan aufzustellen hat er mangels Weisungsbefugnis nicht. Dabei kann er sich auch recht schnell aufs Glatteis begeben, da ja die unterschiedlichsten Interessen (Kinder, zu pflegende Angehörige, Weiterbildung...) zu berücksichtigen und seperat zu betrachten sind. LG Lotte

R
rainerw

01.10.2010 um 18:51 Uhr

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