Gründung einer Auszubildendenvertretung - Wer ist mein Ansprechpartner?
Ich arbeite in einem Krankenhaus in Berlin und möchte aufgrund von ungerechter Behandlung der Auszubildenden eine Auszubildendenvertretung gründen. Wer ist mein Ansprechpartner ( Betriebsrat ?) und wo stelle ich den Antrag? Mit wem muss das Vorhaben im Vorfeld abgesprochen werden?
Community-Antworten (2)
26.07.2009 um 15:56 Uhr
@Bachus, dann wende Dich mal an den BR, denn nach § 60 ist für die Errichtung einer JAV die Voraussetzung, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gebildet ist. Dies folgt bereits aus der Regelung des § 63 Abs. 2 BetrVG, wonach für die Bestellung des Wahlvorstands für die Wahl der JAV der Betriebsrat zuständig ist.
26.07.2009 um 16:09 Uhr
@Bachus Viele Krankenhausträger in der Bundesrepublik haben mittlerweile ihre "Schulen" ausgegründet. So haben sie nur noch die Schulträgerschaft, die Ausbildungsträgerschaft aber z.B. an das DRK abgegeben. Darauf ist zu achten. In Deinem Ausbildungsvertrag müßte stehen, ob Dein AG derselbe ist wie der bei dem der BR besteht.
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