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Schichtpauschale für Betriebsrat

N
neuimamt
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit Juni freigestellte Betriebsratsvorditzende. Bis dahin habe ich in drei Schichten gearbeitet. Ich erhalte jetzt einen Pauscheale als Durchschnitt für geleistete Schichten. Seit 01.07.2010 haben wir einen neuen Haustarifvertrag, welche eine erhebliche Verbesserung der Schichtzuschläge für die Mitarbeiter beinhaltet. Da ich aber im Juni freigestellt wurde, werden bei mir die alten Sätze zugrunde gelegt. Meiner Meinung nach darf ich aber keine Nachteile aus meiner BR Arbeit haben und so bin ich der Meinung, das für mich ebenfalls nach der neuen Sätzen die Schichtpauschale berechnet werden müßte. Bin ich im Recht oder nicht?

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Community-Antworten (1)

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DrHouse

29.09.2010 um 15:58 Uhr

Hallo neuimamt,

Der Handkommentar zum BetrVG (Fitting) gibt Dir Recht,wenn Du die Schichtzuschläge erhalten hättest, wärst Du nicht freigestellt.

Lies mal § 38 Rn. 87 und 88.

Gruß DrHouse

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