Hallo zusammen,

Kann der BR eigentlich sein Mitbestimmungsrecht verwirken und wenn ja, gibt es da ein gültiges Zeitfenster ?
Ich meine z.B. , was ist, wenn die Geschäftsführung eine Videokamera installiert hat und der
BR nach 1/2 Jahr hierzu eine Betriebsvereinbarung abschließen möchte. Kann hier die Mitbestimmung gefährdet sein, da der BR zu spät reagiert , bzw. trotz Kenntniss die Videokamera schon 1/2 Jahr geduldet hat ?