Erstellt am 11.03.2010 um 14:41 Uhr von rolfo
Mitbestimmungsrechte gehen nicht verloren
Erstellt am 11.03.2010 um 14:46 Uhr von Pappnase
@Rolfo, MBR gehen nicht verloren?
Ich kenne mich in der Problematik von Engel nicht aus, aber wenn ich zu einer Einstellung oder Kündigung nicht innerhalb einer Frist als BR Stellung nehme, geht mein MBR verloren, bzw ein Einspruch ist zu spät.
Erstellt am 11.03.2010 um 14:53 Uhr von rolfo
@ Pappnase
Wenn du zu einer personellen Maßnahme keine Stellung nimmst hast du die Frist verstreichen lassen und dies gilt als Zustimmung im normalen Fall.
Wenn der AG dir keine Anhörung zukommen lässt und du merkst es später hast du immer noch Mitbestimmungsrechte.
Und hier geht es um die Überwachung mittels Videokamera. Der AG darf dies ohne Zustimmung des BR nicht, jetzt will der BR darüber eine BV abschließen, weigert sich der AG, einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragen und den Gebrauch der Anlage untersagen wegen des Mitbestimmungsrechts.
Erstellt am 11.03.2010 um 14:56 Uhr von Petrus
@Pappnase: die MBR nach §87 gehen nicht verloren.
@Engel: Lest euch §87(1) Nr. 6 BetrVG _genau_ durch. Der regelt nämlich 2 mitbestimmungspflichtige Punkte: 1. Die Einführung und 2. die _Anwendung_ der technischen Überwachungseinrichtung.
Lassen wir mal den Punkt offen, ob die Einführung rechtswidrig war und man diese nach noch nach einem Jahr "rückabwickeln" könnte. Ihr wollt die _Anwendung_ ab morgen mitbestimmen. Also muss der Chef heute noch eine BV mit euch abschließen, einen E-Stellen-Spruch kriegen --- oder um 24:00 Uhr abschalten.
Macht er es nicht, geht ihr zum ArbGer und lasst die Anwendung _ab_sofort_ per einstweiliger Verfügung untersagen.
Erstellt am 11.03.2010 um 15:05 Uhr von Pappnase
@Rolfo und Petrus,
richtig!
Wir gehen immer davon aus, dass der AG uns "rechtzeitig und umfassend" informiert.
Wenn das z.B. bei der Videokamera nicht der Fall war, geht auch das MBR nicht verloren. - Again what learned! Danke!
LG Pappnase
Erstellt am 11.03.2010 um 15:14 Uhr von Engel
Danke erst mal für eure Hilfe !
Mein Problem wäre aber: der AG hat ja informiert, aber der BR hat gepennt. Was dann ?
Und die Videokamera war auch nur ein Bsp.
Erstellt am 11.03.2010 um 15:23 Uhr von DonJohnson
@Engel
Dann ändert das noch lange nichts an dem MBR des Gremiums
Erstellt am 11.03.2010 um 15:52 Uhr von kriegsrat
wenn im gesetzestext eine frist angegeben ist, gilt eine frist
ist keine frist erwähnt, kann der BR tätig werden, wann er will bzw. wenn er ausgeschlafen hat
unabhängig davon, wann der AG informiert hat
Erstellt am 11.03.2010 um 16:20 Uhr von Petrus
@Engel:
> Mein Problem wäre aber: der AG hat ja informiert, aber der BR hat gepennt. Was dann ?
Dann hätte der ArbGeb in Deinem Beispiel nach §87(2) die E-Stelle anrufen müssen. In anderen Fällen kann er sich die Zustimmung vom ArbGer ersetzen lassen. Und nur wenn im Gesetz steht, dass Schweigen als Zustimmung gilt (z.B. §§99 +102), darf der ArbGeb den BR getrost weiterpennen lassen.
Erstellt am 11.03.2010 um 16:24 Uhr von DonJohnson
@all
Also ich verstehe das so:
- der AG hat den BR informiert, dass er die Kamera aufhängen möchte
- der BR hatte keine Lust oder kein Wissen um das MBR und hat daraufhin nichts unternommen
- jetzt möchte der BR aber diese Sache in einer BV regeln
@Petrus
Ich sehe in dieser speziellen Frage nichts von 99 oder 102...
@all
Meine Antwort stimmt: der BR kann hier sein MBR noch ausleben... Was anderes wurde in diesem Fred nciht gefragt...
Erstellt am 11.03.2010 um 17:10 Uhr von Petrus
@DJ: Die "anderen Fälle", auf die diese §§ zutreffen, hat Pappnase oben in die Diskussion eingebracht.
Übrigens: Ich finde es schon erstaunlich, dass Du plötzlich WAF-Admin-hörig geworden bist und nur noch exakt auf die gestellte Frage eingehst, und nicht mehr auf Nebenaspekte, die während der Diskussion im Thread aufkommen. Wieder ein aufrechter Recke weniger :-(
Erstellt am 11.03.2010 um 17:17 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Nee, das kannste so nicht sehen.
Auch ich schweife noch immer aus und versuche andere Aspekte zu sehen wenn sie relevant sind.
In diesem Fall liegt aber die Situation eindeutig anders. Hier ging es um eine ganz spezielle Situation. Hier abzuschweifen hilft den Fragesteller nicht weiter. Wenn ich das Pferd von einer anderen Seite aufsattel, versuche ich andere Blickrichtungen aufzuzeigen und eben neue Aspekte.
Du siehst, manchmal ist es richtig und wichtig auszuschweifen und manchmal ist es unpassend.
Hier fand ich es unpassend (in anderen Freds habe ich das aber auch schon so gesehen und so vertreten).
Du siehst, ich gehe noch immer "aufrecht". Und hörig bin ich keinem - nicht ich. Schon seltsam wie du über mich denkst...