W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SAP Mitbestimmung

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, hier meine Frage ab euch,

Wir führen im Moment SAP bei uns ein.Es besteht schon ein gut funktionierendes ERP System. Um welche Module es sich im Detail handelt weiß ich nicht.

Frage: Ist die Einführung von SAP Grundsätzlich Mitbestimmungspflichtig und wenn ja gibt es hierzu ein BAG Urteil.

Vielen Dank für eure Antworten. Beärle

1.29601

Community-Antworten (1)

E
Emmelmann

22.09.2010 um 22:45 Uhr

Hallo,

also nach § 87 (1) Nr. 6 BetrVG heißt es:

Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

Und SAP ist auf jeden Fall ein solches System, das man zur Überwachung nutzen kann (Log-Dateien). Somit ist die Einführung auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Es hängt auch nicht von der Absicht des AG ob er überwachen will, es zählt alleine schon, dass dadurch eine Überwachung möglich ist.

Ihre Antwort