Teilnahme an der Betriebsversammlung von BR ausgeschlossen
wir sind ein unternehmen der kurierbranche und haben an unserem standort ca 35 fest angestellte mitarbeiter. es existiert ein dreiköpfiger br. neben den fest angestellten arbeitet ein subunternehmer für uns,einige der dort beschäftigten arbeiten seit jahren ausschliesslich in unserem auftrag. somit nehmen sie an br-wahlen mit passivem wahlrecht teil. nun die frage:sind diese personen berechtigt,an den bei uns vierteljährlich stattfindenden betriebsversammlungen teilzunehmen oder nicht? unser br-vorsitzender und sein stellvertreter meinen nein!! ich denke aber das gegenteil müsste der fall sein....ich kann doch nicht leute zur wahl einladen und dann von den versammlungen ausschliessen. wer kennt die genaue rechtslage? und wie weit ist so was auzudehnen-darf auch unsere putzfrau(auch nicht beim unternehmen selbst beschäftigt)nach einer gewissen zeit der beschäftigung in unserem betrieb mitwählen/sich "versammeln"?
Community-Antworten (10)
22.09.2010 um 20:32 Uhr
somit nehmen sie an br-wahlen mit ->-> passivem ----- wahlrecht teil. Dann sind alle Wahlen nicht. Denn diese haben KEIN passives Wahlrecht!
22.09.2010 um 21:01 Uhr
wieso sind die genannten personen deiner meinung nach nicht passiv oder sonstwie wahlberechtigt?
22.09.2010 um 21:05 Uhr
oblomow wenn überhaupt, dürfen sie wählen => aktives Wahlrecht, aber nicht gewählt werden => passives Wahlrecht, da sie keine Arbeitnehmer Eures Betriebes sind.
22.09.2010 um 21:37 Uhr
oblomow, das mit dem aktiven und passiven Wahlrecht ist ein bißchen schwierig, aber da Du nicht erwähnst, dass sie Ersatzmitglieder sind, gehe ich mal davon aus, dass Du das aktive Wahlrecht meinst. ;-))
Zu Deiner Frage habe ich mal den Däubler zu Hilfe genommen. Unter § 42 BetrVG RN 7 schreibt er: "...AN, die in mehreren Betrieben beschäftigt sind, können an allen Betriebsversammlungen dieser Betriebe teilnehmen. Dies gilt ebenso für die Teilnahme von Leih-AN an Betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb (§ 14 Abs. 2 AÜG) oder für sonstige von anderen AG zur Arbeitsleistung im Betrieb überlassene AN, auch wenn diese (noch) nicht gemäß § 7 Satz 2 wahlberechtigt sind..."
22.09.2010 um 22:23 Uhr
@oblomow
Lotte hat es ja nett erklärt.
Ich hatte bisher immer geglaubt, dass BRM den unterschied zwischen dem aktiven und passivem Wahlrecht oder grundsätzlich das Thema Wahlrecht und Wahlordnung kennen. War wohl eine Fehlannahme.
Da frage ich mich nur, was glauben diese BRM noch? handeln diese stets nur nach "Glaube" oder BetrVG??
@oblomow, schlage vor einmal ins BetrVG zu schauen, sorry es zu lesen.
22.09.2010 um 22:33 Uhr
Zwischen MA von Subunternehmern und Leiharbeitnehmern, besteht aber betriebsverfassungsrechtlich ein Unterschied.
22.09.2010 um 22:41 Uhr
ridgeback, das stimmt. Aber Däubler geht ja auch weiter in seiner Einschätzung. Und wenn sie wählen durften, dann dürfen sie auch teilnehmen. Es sei denn, sie hätten gar nicht wählen dürfen, da sie im Betriebsablauf nicht eingebunden sind. Das als BR zu behaupten wäre allerdings etwas blöd...
22.09.2010 um 22:50 Uhr
Lotte, im Fall das nur der Sub weisungsbefugt ist, hätten sie nicht wählen dürfen. Kommt, wie Du schreibst, darauf an wie die Leute eingebunden sind.
23.09.2010 um 00:33 Uhr
erstmal vielen dank an euch alle,die sich hier einbringen...sehr cool,danke. ich komme immer mehr zu dem ergebnis,das die leute unseres subunternehmers eigentlich nicht wahlberechtigt waren/sind. der sub bekommt fahraufträge von unseren disponenten und verteilt sie dann auf seine mitarbeiter. insoweit gibt es keine weisungsbefugnis von meinem unternehmen dem sub gegenüber. also sind seine leute schon mal auf keinen fall leiharbeiter. ich vermute,das der wahlvorstand die mitarbeiter des sub fälschlich in die wählerliste aufgenommen hat.....daraus resultiert ja wohl eigentlich eine ungültige wahl. allerdings ist die zweiwöchige anfechtungsfrist längst verstrichen. trotzdem werde ich das thema mal bei der am samstag stattfindenden bv zur sprache bringen und bin dann gespannt was der amtierende br dazu sagt. um hier nicht den eindruck zu erwecken,das ich warum auch immer "druckmittel" benötige:nein,ich bin kein br-mitglied und stand bei der angesprochenen wahl auch nicht zur wahl. es geht mir nur auf die nerven,das der aktuelle br keinerlei transparenz bietet und auch augenscheinlich gesetzliche regelungen umgangen werden. wobei zumindest in diesem fall es ein fehler des wahlvorstandes sein dürfte.
23.09.2010 um 10:47 Uhr
hab ich doch gesagt: "wenn überhaupt" ;-)
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