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Teilnahme an der Betriebsversammlung von BR ausgeschlossen

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oblomow
Jan 2018 bearbeitet

wir sind ein unternehmen der kurierbranche und haben an unserem standort ca 35 fest angestellte mitarbeiter. es existiert ein dreiköpfiger br. neben den fest angestellten arbeitet ein subunternehmer für uns,einige der dort beschäftigten arbeiten seit jahren ausschliesslich in unserem auftrag. somit nehmen sie an br-wahlen mit passivem wahlrecht teil. nun die frage:sind diese personen berechtigt,an den bei uns vierteljährlich stattfindenden betriebsversammlungen teilzunehmen oder nicht? unser br-vorsitzender und sein stellvertreter meinen nein!! ich denke aber das gegenteil müsste der fall sein....ich kann doch nicht leute zur wahl einladen und dann von den versammlungen ausschliessen. wer kennt die genaue rechtslage? und wie weit ist so was auzudehnen-darf auch unsere putzfrau(auch nicht beim unternehmen selbst beschäftigt)nach einer gewissen zeit der beschäftigung in unserem betrieb mitwählen/sich "versammeln"?

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Community-Antworten (10)

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wahlvst

22.09.2010 um 20:32 Uhr

somit nehmen sie an br-wahlen mit ->-> passivem ----- wahlrecht teil. Dann sind alle Wahlen nicht. Denn diese haben KEIN passives Wahlrecht!

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oblomow

22.09.2010 um 21:01 Uhr

wieso sind die genannten personen deiner meinung nach nicht passiv oder sonstwie wahlberechtigt?

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nicoline

22.09.2010 um 21:05 Uhr

oblomow wenn überhaupt, dürfen sie wählen => aktives Wahlrecht, aber nicht gewählt werden => passives Wahlrecht, da sie keine Arbeitnehmer Eures Betriebes sind.

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Lotte

22.09.2010 um 21:37 Uhr

oblomow, das mit dem aktiven und passiven Wahlrecht ist ein bißchen schwierig, aber da Du nicht erwähnst, dass sie Ersatzmitglieder sind, gehe ich mal davon aus, dass Du das aktive Wahlrecht meinst. ;-))

Zu Deiner Frage habe ich mal den Däubler zu Hilfe genommen. Unter § 42 BetrVG RN 7 schreibt er: "...AN, die in mehreren Betrieben beschäftigt sind, können an allen Betriebsversammlungen dieser Betriebe teilnehmen. Dies gilt ebenso für die Teilnahme von Leih-AN an Betriebsversammlungen im Entleiherbetrieb (§ 14 Abs. 2 AÜG) oder für sonstige von anderen AG zur Arbeitsleistung im Betrieb überlassene AN, auch wenn diese (noch) nicht gemäß § 7 Satz 2 wahlberechtigt sind..."

W
wahlvst

22.09.2010 um 22:23 Uhr

@oblomow

Lotte hat es ja nett erklärt.

Ich hatte bisher immer geglaubt, dass BRM den unterschied zwischen dem aktiven und passivem Wahlrecht oder grundsätzlich das Thema Wahlrecht und Wahlordnung kennen. War wohl eine Fehlannahme.

Da frage ich mich nur, was glauben diese BRM noch? handeln diese stets nur nach "Glaube" oder BetrVG??

@oblomow, schlage vor einmal ins BetrVG zu schauen, sorry es zu lesen.

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ridgeback

22.09.2010 um 22:33 Uhr

Zwischen MA von Subunternehmern und Leiharbeitnehmern, besteht aber betriebsverfassungsrechtlich ein Unterschied.

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Lotte

22.09.2010 um 22:41 Uhr

ridgeback, das stimmt. Aber Däubler geht ja auch weiter in seiner Einschätzung. Und wenn sie wählen durften, dann dürfen sie auch teilnehmen. Es sei denn, sie hätten gar nicht wählen dürfen, da sie im Betriebsablauf nicht eingebunden sind. Das als BR zu behaupten wäre allerdings etwas blöd...

R
ridgeback

22.09.2010 um 22:50 Uhr

Lotte, im Fall das nur der Sub weisungsbefugt ist, hätten sie nicht wählen dürfen. Kommt, wie Du schreibst, darauf an wie die Leute eingebunden sind.

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oblomow

23.09.2010 um 00:33 Uhr

erstmal vielen dank an euch alle,die sich hier einbringen...sehr cool,danke. ich komme immer mehr zu dem ergebnis,das die leute unseres subunternehmers eigentlich nicht wahlberechtigt waren/sind. der sub bekommt fahraufträge von unseren disponenten und verteilt sie dann auf seine mitarbeiter. insoweit gibt es keine weisungsbefugnis von meinem unternehmen dem sub gegenüber. also sind seine leute schon mal auf keinen fall leiharbeiter. ich vermute,das der wahlvorstand die mitarbeiter des sub fälschlich in die wählerliste aufgenommen hat.....daraus resultiert ja wohl eigentlich eine ungültige wahl. allerdings ist die zweiwöchige anfechtungsfrist längst verstrichen. trotzdem werde ich das thema mal bei der am samstag stattfindenden bv zur sprache bringen und bin dann gespannt was der amtierende br dazu sagt. um hier nicht den eindruck zu erwecken,das ich warum auch immer "druckmittel" benötige:nein,ich bin kein br-mitglied und stand bei der angesprochenen wahl auch nicht zur wahl. es geht mir nur auf die nerven,das der aktuelle br keinerlei transparenz bietet und auch augenscheinlich gesetzliche regelungen umgangen werden. wobei zumindest in diesem fall es ein fehler des wahlvorstandes sein dürfte.

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nicoline

23.09.2010 um 10:47 Uhr

hab ich doch gesagt: "wenn überhaupt" ;-)

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