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Orginalschreiben einer Beschwerde an die GF?

K
Kajuri
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,habe eine Beschwerde eines Mitarbeiters in schriftlicher Form bekommen. Ich (Betriebsratsvorsitzende) habe die Geschäftsführung mit der Bitte um Bearbeitung angeschrieben.Jetzt will der Geschäftsführer von mir das Orginalschreiben des Mitarbeiters haben.Darf er das oder kann ich das zurückhalten? Herzlichen dank im voraus!

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Community-Antworten (3)

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Rübennase

22.09.2010 um 19:12 Uhr

Auf keinen Fall!!!

Der MA hat sich vertrauensvoll an den BR (Vors.) gewandt. Wenn das Schreiben nun dem GF weitergeleitet wird, wäre dies ein Vertrauensbruch. Dafür haben die MA Dich nicht gewählt.

Du musst erst mit dem MA sprechen, wie es nun weiter gehen soll. Ob Du dem GF die Beschwerde vorlegen sollst, oder ob er dabei sein will etc.

Ich meine, irgendwas in der Art soll ja wohl geschehen, sonst hätte er sich nicht an den BR gewandt.

G
gallocampo

23.09.2010 um 16:49 Uhr

Hallo Kajuri!

Selbst, wenn das Schreiben neutralisiert würde (also die Namen geschwärzt), dann geht oft aus dem Sinnzusammenhang, der Wortwahl etc. noch hervor, wer den Brief geschrieben hat.

Die Frage ist insgesamt, ob der Geschäftsführer das Problem überhaupt lösen kann, ohne die "handelnden Akteure" zu kennen?

Wenn er dies kann, dann ist die Übermittlung des Schreibens sowieso indiskutabel. Kann er es nicht, dann kann der BR dem Mitarbeiter nur anbieten, ein gemeinsames Gespräch mit dem Geschäftsführer zu suchen.

R
rainerw

23.09.2010 um 19:45 Uhr

@Kajuri Wie mein Vorschreiber schon erwähnen, hat sich der MA an den BR gewandt. Von daher ist das Schreiben nach §85 BetrVG zu behandeln. Hier kann der AG dem BR mit nichten vorschreiben was er zu tun und zu lassen hat. Er muß mit den Informationen leben die Der BR ihm gibt. Anders wäre es bei einer Beschwerde nach § 84 BetrVG: Aber da brauchst Du Dir kein Kopf drüber machen das dies ja nicht zutrifft.

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