W.A.F. LogoSeminare

Amtsniederlegung eines einköpfigen Betriebsrates

M
maika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin ein einköpfiger Betriebsrat seit dem 15.02.2010. Ich würde mein Amt gerne niederlegen. Wie läuft das ab? Muss dann eine Neuwahl gemacht werden oder kann meine Nachrückperson den Posten übernehmen? Und vorallem wem sag ich das ich das Amt niederlegen möchte? Ich bin ja selbst betriebsratsvorsitzende und kann es ja schlecht mir selbst sagen. Bitte um schnelle Antwort. Danke im Voraus

93901

Community-Antworten (1)

M
monalisa

22.09.2010 um 12:20 Uhr

@maika, ich finde es immer schade, wenn Betriebsräte aufgeben..... du wirst deine Gründe haben. Aber zu deiner Frage: Du legst dein Amt nieder und automatisch nimmt das (stimmennächste!) Ersatzmitglied deinen Posten ein. Den Wechsel gibst du der GL schriftlich (ohne Angabe von Gründen) bekannt. Selbstverständlich müssen das auch deine Kollegen wissen. Vielleicht habt ihr ein "Schwarzes Brett", an dem du dich als Betriebsrat verabschiedest und deiner(m) Nachfolger alles Gute wünschst!

Ihre Antwort