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Nichtbeachten des Mitbestimmungsrechts

R
rheingau
Jan 2018 bearbeitet

Zum wiederholten Mal wird die Mitbestimmung des BR nicht beachtet. Endweder wird zu spätoder unvollständig die Anhörung an den Betriebsrat gegeben.

Nun habe ich erfahren das eine Mitarbeiterin ihre Arbeitszeit ab 01.10.2010 erhöht, von 30 Stunden/Woche auf 40 Stunden. Die Personalleitung hat ihr die Vertragsänderung schon gegeben. Wir (BR) möchten jetzt endlich mal eine Rüge erteilen. Wie gehen wir vor?....... Brauchen wir dazu erst einen Beschluss?

Freue mich über jeden Vorschlag.

79701

Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

21.09.2010 um 19:11 Uhr

Beschluss und prüfen ob man nicht besser sogar gleich per Beschluss einen Anwalt beauftrag die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Bei einer Erhöhung der WAZ von 30 auf 40 Std. dürfte sogar die MB des BR gem. § 99, analog einer Einstellung gegeben sein. Es gibt ein entsprechendes BAG Urteil/Beschluss, der besagt, dass eine Erhöhung ab einer bestimmten Grenze welche auch eine Teilzeitkraft ermöglicht hätte dieses gem. § 99 zu behandeln ist.

http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=mitbestimmung+bei+erh%C3%B6hung+des+Wochenarbeitzeit+&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=bda2d1eebc6bd109

Mitbestimmung bei Erhöhung der Arbeitszeit Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung. BAG, Beschluss v. 9.12.2008 – 1 ABR 74/07 –

Also, Beschluss und Anwalt beauftragen!!!

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