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Wahlordnung

G
GULILEIN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Persönlichkeitswahl begonnen und Kurz vor Ablauf der Frist wurde eine 2 Liste eingereicht. Unser Wahlvorstand ist der meinung, dass nur bis 0:00 Uhr eingereichte Listen noch Gültigkeit haben. Ich lese aus der Wahlordnung jedoch, dass sich die Frist jetzt um 3 Tage verlängert. Was ist richtig?

MfG

1.262010

Community-Antworten (10)

N
nicoline

20.09.2010 um 22:30 Uhr

GULILEIN, Ich lese aus der Wahlordnung jedoch, dass sich die Frist jetzt um 3 Tage verlängert. Erkläre doch mal bitte, wo in der Wahlordnung Du das liest, vielleicht kommen wir dann zu einer Lösung.

G
GULILEIN

20.09.2010 um 22:47 Uhr

§6 absatz 5 Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.

wir haben ja eine große liste, die der persönlichkeitswahl, also müssen ja jetzt alle in neue eigene listen. deshalb verstehe ich die frist so, dass man jetzt 3 tage zeit hat???

N
nicoline

20.09.2010 um 23:06 Uhr

GULILEIN, ich vermute, dass Du im Zusammenhang mit der BR Wahl einiges verkehrt gelesen hast.

wir haben eine Persönlichkeitswahl begonnen Bei einer BR Wahl kann man keine Persönlichkeitswahl +++beginnen+++. Wenn bei einer BR Wahl, bis zum Ablauf der Frist, nur EINE Liste mit Wahlvorschlägen beim WV eingeht, kommt es zu einer Persönlichkeitswahl. Gehen MEHRERE Listen mit Wahlvorschlägen ein, kommt es zu einer Verhältniswahl/Listenwahl.

wir haben ja eine große liste, die der persönlichkeitswahl nein, Ihr hattet eine große Liste und hattet den Glauben oder die Hoffnung oder die feste Überzeugung, dass es dabei bleibt. Nur, wenn einer, der auf Eurer Liste eine Stützunterschrift abgegeben hat, auch auf der anderen Liste unterschrieben hat, gibt es eine Nachfrist von 3 Tagen, da er sich entscheiden muss, welche Liste er unterstützen will.

also müssen ja jetzt alle in neue eigene listen Wenn die Frist abgelaufen ist, kann man keine neue Liste mehr einreichen, sondern muss sich damit abfinden, dass es jetzt keine Persönlichkeitswahl geben wird.

deshalb verstehe ich die frist so, dass man jetzt 3 tage zeit hat??? Das hast Du wohl leider komplett verkehrt verstanden und der WV ist der richtigen Meinung!

O
okiscorpion

21.09.2010 um 01:40 Uhr

nicoline wir haben eine Persönlichkeitswahl begonnen Bei einer BR Wahl kann man keine Persönlichkeitswahl +++beginnen+++.

Man kann wohl eine Persönlichkeitswahl beginnen, wenn man unter 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb Beschäftigt.

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DerAlteHeini

21.09.2010 um 01:58 Uhr

GULILEIN Tja, hier haben sich einige Wahlberechtigte intensiv mit dem Ablauf einer Betriebsratswahl beschäftigt, und haben somit die Chancen für die Wahl in den BR für sich legal erhöht. Die Wahlbewerber der "großen Liste" die auf den hinteren Plätzen dieser Liste kandidieren haben keine Möglichkeit mehr überhaupt in den BR gewählt zu werden.

G
GULILEIN

21.09.2010 um 02:09 Uhr

und darf der wahlvorstand selbst mit einer liste kandidieren bzw. einer liste angehören?

PS: was für eine besch.. gesetzeslücke ist das denn? da bleibt ja gar nichts anderes übrig als von vornherein eine listenwahl zu machen :(

R
Rattle

21.09.2010 um 08:35 Uhr

Hallo,

DerAlteHeini: "Die Wahlbewerber der "großen Liste" die auf den hinteren Plätzen dieser Liste kandidieren haben keine Möglichkeit mehr überhaupt in den BR gewählt zu werden."

doch, sie können eine eigene liste aufstellen und die möglichkeiten sind wieder offen und wer von einer persönlichkeitswahl ausgeht ist einfach nur naiv :-)

GULILEIN: "und darf der wahlvorstand selbst mit einer liste kandidieren bzw. einer liste angehören?"

jeder der das passive wahlrecht hat.

und eine listenwahl kann nicht ausgeschlossen werden, wer sich mit der wahlordnung beschäftigt ist im vorteil :-)

mfg

N
nicoline

21.09.2010 um 11:07 Uhr

Rattle, doch, sie können eine eigene liste aufstellen und die möglichkeiten sind wieder offen aber doch nur, wenn genug Zeit und die Frist noch nicht abgelaufen ist. Das scheint ja hier nicht so zu sein!

okiscorpion, ja, ich hätte schreiben sollen: "im normalen Wahlverfahren", obwohl ich mit Deiner Auissage etwas Bauchschmerzen habe.

P
Petrus

21.09.2010 um 13:23 Uhr

@gulilein:

da bleibt ja gar nichts anderes übrig als von vornherein eine listenwahl zu machen :(

Genau das war der Wille der Gesetzgebers: Es gibt grundsätzlich eine Listenwahl.

was für eine besch.. gesetzeslücke ist das denn?

Gar keine. Die Gesetzeslücke "Was passiert, wenn es nur eine Liste gibt und damit Listenwahl unmöglich ist?" wurde ja geschlossen: In diesem Fall findet ausnahmsweise eine Persönlichkeitswahl statt. Wenn ihr gedacht habt, ihr könnt die Ausnahme zur Regel machen, ist das eure Schuld, nicht die des Gesetzgebers!

D
DerAlteHeini

22.09.2010 um 21:30 Uhr

Rattle Deine Aussage, dass die Wahlbewerber auf den hinteren Listenplätzen doch eine neue eigene Liste aufmachen könnten, ist zwar Richtig aber in diesem Fall, dürfte wohl die Einreichungsfrist zu ende sein.

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