Erstellt am 18.08.2010 um 18:35 Uhr von ridgeback
FrankBR,
den Weg des geringsten Widerstandes (BR verlassen), finde ich ist der falsche Weg.
Der BR sollte seine MBR wahrnehmen, auch wenn es anfangs unangenehm erscheinen mag, dafür seid ihr gewählt. Friede Freude Eierkuchen wird es wohl kaum geben.
Versuche Deine Kollegen zu überzeugen, euren Standpunkt gegenüber dem AG zu vertreten. sonnst seid ihr für immer die Verlierer.
Erstellt am 18.08.2010 um 19:49 Uhr von sueton
Hallo FrankBR !
Zum zweiten Teil kann ich nur sagen:Siehe Ridgeback.
Zur BV ist meine Meinung,daß weder Ihr noch die GL eine solche hättet abschließen dürfen;siehe Urteil Az.: BAG 1 AZR 260/92.
Grüsse,sueton
Erstellt am 18.08.2010 um 20:09 Uhr von FrankBR
Hallo Sueton,
ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt. Es gibt weder eine BV, noch wurde der BR bezüglich der Dienstkleidung gefragt. Wir wurden einfach übergangen.
Gruß FrankBR
Erstellt am 18.08.2010 um 20:15 Uhr von sueton
Hallo FrankBR !
In dem Falle nochmal und erst recht: siehe Ridgeback!!!
Grüsse,sueton
Erstellt am 18.08.2010 um 20:23 Uhr von caretakerFM
Ich finde es sehr bedenklich wenn sich ein BR schon bei solchen Kleinigkeiten zurück zieht. Ihr seit die Anwälte eurer Kollegen und solltet gerade hier Flagge zeigen, denn bei dem MBR unterhaltet ihr euch in Agenhöhe mit dem AG und die Rechte sind erzwingbar. §87 1.1 BetrVG.
Die unverfrorenheit auch dann noch den AN zu verpflichten für die Ordnung der Kleidung zu sorgen ist absolut daneben.
Wie schon die Vorredner gesagt haben, Initiative zeigen, Überzeugen.
Schaffe eine Mehrheit im Gremium für deine Sache und du kannst den BRV ausklinken.
Kein schönes Mittel aber ansonsten seid ihr nicht als ein Kaffeekränzchen wenn ihr das durchgehen lasst,sorry wenn ich das so sage.
Erstellt am 18.08.2010 um 21:18 Uhr von Putschi
Stellt euer Mitbestimmungsrecht dar- Frist setzen, ansonsten Einigungsstellenverfahren ( zahlt der Arbeitgeber ). Besucht Seminare !
Erstellt am 18.08.2010 um 21:39 Uhr von pfeilenbogen
FrankBR
Weise doch einmal die BR-Koll. auf ihre Pflicht lt. BetrVG und den § 23 BetrVG hin, vielleicht hilft es.
Letztlich kannst Du dich auch als AN vor Gericht gegen das Handeln des AG wehren.