Auflösung des Betriebsrates bei Ausscheiden eines Mitgliedes (wenn kein Ersatzmitglied) ???
Hallo alle zusammen,
unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern (kein Ersatzmitglied). Nun wird sich ein BR-Mitglied verändern und das Unternehmen verlassen. Somit würde der BR nicht mehr vollzählig sein, da wir ja leider kein Ersatzmitglied haben. Meines Wissen ist der Betriebsrat damit nicht mehr handlungsfähig und auch rechtlich nicht mehr zulässig. Ist das so? Was müssen wir nun machen...Neuwahl ? In welchem Zeitraum ? Was müssen wir beachten?
Für eine kurze Info wäre ich dankbar
Liebe Grüße Ella
Community-Antworten (1)
16.09.2010 um 13:24 Uhr
BetrVG § 13 Abs. 2 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
Neuwahlen
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