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Smiley111
Jan 2018 bearbeitet

Darf der BR die Gehaltslisten der MA einsehen?

98204

Community-Antworten (4)

N
neskia

15.09.2010 um 23:34 Uhr

BetrVG §80 (2) JA

P
pirat

15.09.2010 um 23:42 Uhr

@ neskia, du erlaubst?

@Smiley111,

zum besseren Verständnis...

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABruttolohn-+und+Gehaltsliste

P
pfeilenbogen

16.09.2010 um 00:40 Uhr

neskia

Nein, der BR darf nicht! Denn "der BR" = das gesamte Gremium und dieses hat eben nicht das Recht der Einschichtnahme.

Das Recht hat der BA oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuß oder in kleinen Betrieben ohne BA dr BRV oder sein Stellvertreter.

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