Erstellt am 15.09.2010 um 21:34 Uhr von neskia
Erstellt am 15.09.2010 um 21:42 Uhr von pirat
@ neskia, du erlaubst?
@Smiley111,
zum besseren Verständnis...
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABruttolohn-+und+Gehaltsliste
Erstellt am 15.09.2010 um 22:40 Uhr von pfeilenbogen
neskia
Nein, der BR darf nicht! Denn "der BR" = das gesamte Gremium und dieses hat eben nicht das Recht der Einschichtnahme.
Das Recht hat der BA oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuß oder in kleinen Betrieben ohne BA dr BRV oder sein Stellvertreter.
Erstellt am 16.09.2010 um 09:04 Uhr von Laffo
@Smiley111
guckst du hier:
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/148kannderbetriebsrateinsichtindielohn-undgehaltslistennehmen.html