Datenschutz
Darf der BR die Gehaltslisten der MA einsehen?
Community-Antworten (4)
15.09.2010 um 23:34 Uhr
BetrVG §80 (2) JA
15.09.2010 um 23:42 Uhr
@ neskia, du erlaubst?
@Smiley111,
zum besseren Verständnis...
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABruttolohn-+und+Gehaltsliste
16.09.2010 um 00:40 Uhr
neskia
Nein, der BR darf nicht! Denn "der BR" = das gesamte Gremium und dieses hat eben nicht das Recht der Einschichtnahme.
Das Recht hat der BA oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuß oder in kleinen Betrieben ohne BA dr BRV oder sein Stellvertreter.
16.09.2010 um 11:04 Uhr
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