Erstellt am 15.09.2010 um 20:01 Uhr von Moore
.....da fehlen noch einige Angaben um sich einen besseren Überblick zu verschaffen:
Z.B. Hat jeder Standort einen eigenen BR oder einen gemeinsamen BR?
Wie ist die BR-Arbeit für die einzelnen Standorte geregelt?
und
und
und
M.E. ist die Abteilung X, die immer noch am Standort A beschäftigt ist, immer noch vom selben BR vertreten. Es sei denn, dass diese Abtlg. jetzt anders firmiert.
Aber das ist u.A. auch mit den § 111 BetrVG und §87, 1,1 ......
Gruß Moore
Erstellt am 15.09.2010 um 20:29 Uhr von rakikiller
Hier noch einige Details:
- es gibt einen Gesamt-BR für die Firma (GmbH) und 9 Einzel-BR in den Standorten
- die Firma hat 20 Standorte
- Standort B hat wie die übrigen 10 Standorte keinen BR
- der BR am Standort A hat der Übernahme der Abteilung X (6MA) durch den Standort B
zugestimmt. Die Mitarbeiter wurden nicht bzw. erst nach der Durchführung informiert.
- Standort B liegt in einem anderen Tarifgebiet wie Standort A - die übernommenen
Mitarbeiter werden nach wie vor nach dem bestehenden Haustarif des Standortes
A bezahlt.
Nach Aussage der Personalabteilung ist der BR des Standortes A noch ein halbes Jahr für die Mitarbeiter des Standortes B zuständig.
Erstellt am 16.09.2010 um 11:09 Uhr von ocbin
...und das Thema Versetzung ist betriesverfassungsgemäß abgewickelt worden? Wie kann es dann sein, dass die AM nichts davon wissen? ...oder hat sich an dem Arbeitsablauf (Ort, Org.struktur, Vorgesetze,...) nichts geändert?