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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuständigkeit Betriebsrat

R
rakikiller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns wurden die Mitarbeiter einer Abteilung X einem anderen Standort (B) organisatorisch angeschlossen. Die Mitarbeiter sind nach wie vor im Standort A beschäftigt. Ist der bestehende BR noch für diese Mitarbeiter zuständig? Ein Mitarbeiter der Abt. X ist Ersatzmitglied des BR (1. Nachrücker). Gehört dieser Mitarbeiter weiterhin dem BR an?

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Community-Antworten (3)

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Moore

15.09.2010 um 22:01 Uhr

.....da fehlen noch einige Angaben um sich einen besseren Überblick zu verschaffen: Z.B. Hat jeder Standort einen eigenen BR oder einen gemeinsamen BR? Wie ist die BR-Arbeit für die einzelnen Standorte geregelt? und und und M.E. ist die Abteilung X, die immer noch am Standort A beschäftigt ist, immer noch vom selben BR vertreten. Es sei denn, dass diese Abtlg. jetzt anders firmiert. Aber das ist u.A. auch mit den § 111 BetrVG und §87, 1,1 ......

Gruß Moore

R
rakikiller

15.09.2010 um 22:29 Uhr

Hier noch einige Details:

  • es gibt einen Gesamt-BR für die Firma (GmbH) und 9 Einzel-BR in den Standorten
  • die Firma hat 20 Standorte
  • Standort B hat wie die übrigen 10 Standorte keinen BR
  • der BR am Standort A hat der Übernahme der Abteilung X (6MA) durch den Standort B
    zugestimmt. Die Mitarbeiter wurden nicht bzw. erst nach der Durchführung informiert.
  • Standort B liegt in einem anderen Tarifgebiet wie Standort A - die übernommenen
    Mitarbeiter werden nach wie vor nach dem bestehenden Haustarif des Standortes
    A bezahlt.

Nach Aussage der Personalabteilung ist der BR des Standortes A noch ein halbes Jahr für die Mitarbeiter des Standortes B zuständig.

O
ocbin

16.09.2010 um 13:09 Uhr

...und das Thema Versetzung ist betriesverfassungsgemäß abgewickelt worden? Wie kann es dann sein, dass die AM nichts davon wissen? ...oder hat sich an dem Arbeitsablauf (Ort, Org.struktur, Vorgesetze,...) nichts geändert?

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