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Darf gekündigter Wählen ?

G
Gregor
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

muss einem gekündigtem Mitarbeiter der freigestellt ist, (5 Monate Kündigungsfrist) eine Aufforderung zur Betriebsratswahlbekommen ? (Briefwahlunterlagen ?)

1.08105

Community-Antworten (5)

W
wahlvst

14.09.2010 um 23:00 Uhr

BR-Wahlen, die waren doch schon lange! Jetzt erst aufgewacht?

G
Gregor

14.09.2010 um 23:07 Uhr

BR Wahlen können immer sein !

W
wahlvst

14.09.2010 um 23:13 Uhr

..aber nur wenn es noch keinen gibt oder keinen mehr gibt!

B
Biggy

15.09.2010 um 03:22 Uhr

Na maximal kann der Mitarbeiter eine Einladung bekommen aber keine Aufforderung.Solange er im Betrieb angestellt ist stehen ihm auch die Unterlagen zu.

N
nicoline

15.09.2010 um 09:31 Uhr

Gregor, die Briefwahl ist scheinbar ein echtes Thema bei Euch! Fragst Du das eigentlich alles als BRM, als Betroffener, oder als Mitglied des Wahlvorstandes?????? Wenn Du Mitglied des WV oder der Wahlvorstände bist, dann sei es erlaubt zu fragen, ob Ihr überhaupt eine Schulung hattet?!

Darf gekündigter Wählen ? Ja, sofern die Kündigungsfrist am Tag der Stimmabgabe noch nicht abgelaufen ist!

Mitarbeiter der freigestellt ist Tatsächliche Arbeitsleistung ist für das Wahlrecht nicht erforderlich.

eine Aufforderung zur Betriebsratswahl bekommen ? (Briefwahlunterlagen ?) Auch hier: einen Rechtsanspruch auf Zusendung der Briefwahlunterlagen hat der Gekündigte nur dann, wenn ER Briefwahlunterlagen ANFORDERT, von Amts wegen MUSS der WV dem gekündigten MA KEINE Briefwahlunterlagen zuschicken!

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