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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl - Was passiert wenn ein gekündigter MA in den Betriebsrat gewählt wird?

K
Knutschkugel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hätte da mal eine Frage: Weiß jemand was passiert wenn ein betriebsbedingt gekündigter MA mit Kündigungsfrist 6 Monate sich zur BR-Wahl aufstellen lässt und gewählt wird? Ist die Kündigung dann hinfällig oder bleibt sie bestehen und der MA muss zum Ablauf der Kündigungsfrist aus dem BR ausscheiden?

Würde mich über eine Hilfestellung freuen. Danke.

4.60806

Community-Antworten (6)

B
Bernd

06.12.2005 um 14:51 Uhr

Welche verschiedenen Formen der Kündigungsschutzklage gibt es denn?

  • Auf Wiedereinstellung
  • Auf ???
  • Auf ???
M
merlin

06.12.2005 um 15:37 Uhr

Ich drück mich mal präziser aus: Er muß Kündigungsschutzklage erhoben haben und von seiten des Arbeitgebers tatsächlich weiterbeschäftigt werden Jetzt ok?

B
Bernd

06.12.2005 um 18:53 Uhr

Ja.

Wobei die Notwendigkeit einer Kündigungsschutzklage für mich nicht erkennbar ist.

Meines Erachtens ist Knutschkugels zweite Option die richtige.

F
ferdi

06.12.2005 um 20:05 Uhr

Wenn er gekündigt ist wird er wahrscheinlich gar nicht erst zur Wahl zugelassen.

Ansonsten bin auch Bernds Meinung.

Der Kündigungsschutz des Betriebsrates ist nicht als Sicherung des Arbeitsplatzes zu verstehen.

ferdi

H
Heini

06.12.2005 um 20:17 Uhr

muss zum Ablauf der Kündigungsfrist aus dem BR ausscheiden

RI
Ramses II

06.12.2005 um 23:53 Uhr

ferdi,

das mag ja mal wieder aus Eurer Praxis stammen ist aber juristisch völliger Unsinn.

Der Arbeitnehmer ist zur Wahl zuzluassen!

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