Erstellt am 06.12.2005 um 13:51 Uhr von Bernd
Welche verschiedenen Formen der Kündigungsschutzklage gibt es denn?
- Auf Wiedereinstellung
- Auf ???
- Auf ???
Erstellt am 06.12.2005 um 14:37 Uhr von merlin
Ich drück mich mal präziser aus: Er muß Kündigungsschutzklage erhoben haben und von seiten des Arbeitgebers tatsächlich weiterbeschäftigt werden
Jetzt ok?
Erstellt am 06.12.2005 um 17:53 Uhr von Bernd
Ja.
Wobei die Notwendigkeit einer Kündigungsschutzklage für mich nicht erkennbar ist.
Meines Erachtens ist Knutschkugels zweite Option die richtige.
Erstellt am 06.12.2005 um 19:05 Uhr von ferdi
Wenn er gekündigt ist wird er wahrscheinlich gar nicht erst zur Wahl zugelassen.
Ansonsten bin auch Bernds Meinung.
Der Kündigungsschutz des Betriebsrates ist nicht als Sicherung des Arbeitsplatzes zu verstehen.
ferdi
Erstellt am 06.12.2005 um 19:17 Uhr von Heini
muss zum Ablauf der Kündigungsfrist aus dem BR ausscheiden
Erstellt am 06.12.2005 um 22:53 Uhr von Ramses II
ferdi,
das mag ja mal wieder aus Eurer Praxis stammen ist aber juristisch völliger Unsinn.
Der Arbeitnehmer ist zur Wahl zuzluassen!