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Unbezahlte Nacharbeit

G
Geheimrat
Jan 2018 bearbeitet

Diese Woche habe ich folgendes erfahren. Ein Leiharbeiter (von Tuja) der bei uns eine Sichtprüfung an Teilen durchführt hat mehere schlechte Teile übersehen ( der Fehler war zugegebener Maßen etwas Dumm, jedoch auf keinen Fall Grob Fahrlässig oder gar absichtlich zustande gekommen. Daraufhin vorderte unsere GL Firma Tuja auf die Teile nochmals zu kontrollieren. Natürlich ohne dass Tuja dafür Geld bekommt. Firma Tuja ihrerseits schickt den Arbeiter nun am Sammstag zu uns die Teile 8h lang nachzuprüfen. Der Leiharbeiter wurde für diesen Sammstag nicht bezahlt. Da er ja quasi "selbst schuld" war. Habt ihr soetwas schon mal gehört? Ist dies überhaupt legal?

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Community-Antworten (3)

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paula

13.09.2010 um 01:53 Uhr

man hört doch so was ofters .... sicher hat der AN einen Zahlungsanspruch aber ggf hat er sich auch schadensersatzpflichtig gemacht (gerade über die Abgrenzung der Fahrlässigkeit zur groben Fahrlässigkeit könnte man Bücher schreiben)

Nur Dein AG handelt hier ja nicht unkorrekt sondern der Verleiher... dessen BR - soweit einer besteht - sollte sich da mal dahinterklemmen

G
Geheimrat

13.09.2010 um 23:16 Uhr

Sind wir als betriebsrat nicht auch für die Leiharbeiter mit zuständig? Ich bin echt am überlegen, ob wir Tuja nicht druck machen müssen.

R
ridgeback

14.09.2010 um 00:13 Uhr

Geheimrat, ich gehe mal davon aus, dass es eine BV bezüglich ZAN gibt. Dort sollte doch auch geregelt sein, dass die ZAN sich an die wöchentlichen Arbeitszeiten der Festangestellten orientieren. Wenn man davon ausgeht das die AZ von Mo - Fr ca. 38 - 40 Std. beträgt und der ZAN zusätzlich am Sa zur Arbeit erscheint, unterliegen die Über/Mehrarbeitstunden auch dem MBR des Entleiher-BR´s.

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