Änderung des Aufgabenbereiches
Wir haben hier bei uns eine Kollegin, die in ca. 5 Jahren in Rente geht. Sie ist als Sekretärin eingestellt wurde aber vor ca. 1 Jahr in die Informationsstelle (Archiv) versetzt, ohne dass der Arbeitsvertrag geändert wurde.
Nun geht eine andere Kollegin, die vorher die Kasse gemacht hat, in Rente und auch diese Aufgabe soll der ersten Kollegin "aufgedrückt" werden.
Ist das eigentlich rechtens oder kann sie die Aufgaben ablehnen. Wenn ja, gibt es dazu einen Beschluss (Urteil)??
Community-Antworten (1)
10.09.2010 um 12:46 Uhr
Zwei Ebenen:
- Individualrechtlich: Hier kommt es ganz drauf an, was ihr Arbeitsvertrag hergibt. Wenn dort als Tätigkeit "Büroangestellte" steht, kann das eben alles sein, was im Büro so anfällt. Das sind neben Sekretariatsaufgaben eben acuh Tätigkeiten im Archiv oder das Führen der Handkasse. Oder steht da zwar "Sekretärin", aber auch eine Versetzungsklausel? Dann wird sie auch wenig Chancen haben, das abzulehnen.
- kollektivrechtlich: Hier müsste der BR prüfen, ob eine Versetzung nach §95(3) BetrVG vorliegt. (Ist es tatsächlich ein anderer Arbeitsbereich oder nur eine andere Tätigkeit im selben Arbeitsbereich? Ändern sich die Umstände erheblich, unter denen die Arbeit zu leisten ist, z.B. feste Arbeitszeiten wegen Kassenöffnungszeit statt vorher Gleitzeit?) Dann könnte der BR prüfen, ob einer der Widerspruchsgründe des §99 vorliegt.
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