Darf der Chef so etwas ?
Hallo, bei uns in der Firma läuft es seit einigen Wochen extrem gut, ...fast schon zu gut :) Wir haben wirklich sehr viel zu tun und haben auch schon mehrere "neue" Leute eingestellt. Unter anderem auch eine weitere Peson in der Versandabteilung. Die neue Person in der Versandabteilung ist seit ca. 2 Monaten bei uns beschäftigt. Bei der Einstellung wurde der Person gesagt, dass er die Abteilung evtl. später leiten solle. Nun versucht diese Person unserem "alten" Versand-Kollegen (schon 15 Jahe im Betrieb) schon "Befehle" zu geben. Dieser ist eine sehr ruhige Natur und es gibt kaum Gegenwehr. Der "Neue" bekommt auch "Rückendeckung" von "Oben"(Betriebsleiter). Da wir wie schon gesagt, sehr viel zu tun haben, passieren leider auch Fehler. Nun versucht der Betriebsleiter unserem "alten" Versandkollegen sämtliche Fehler in der Schuhe zu schieben. Es sind aber NACHWEISLICH nicht seine Fehler!!! Vorgestern hatten dann der Versand und die Büroleute eine Versammlung, in der die aktuelle Situation besprochen wurde. Während der Versammlung wurde dermaßen auf unserem "alten" Versandkollegen "rumgehackt", dass er sich nun mir (Betriebsrat, neu dabei) anvertraut hat. Unter anderem wurde er vom Junior-Chef beleidigt. Und zwar mit den Worten: "Du bist doch zu blöde ein Paket aufzumachen".
Rechtfertigungen und versuchte Entschuldigungen werden nur mit einem: "Das akzeptiere ich nicht" abgespeist.
Nun meine Frage! Was kann ich dagegen tun ? Das kann/darf doch ein "Chef" nicht machen, oder? Vor allem nicht vor versammelter Mannschaft...
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Bis dahin... Gruß André
Community-Antworten (2)
09.09.2010 um 10:45 Uhr
Hi, was auf keinen Fall geht, ist den Kollegen zu beleidigen. Eigentlich hat euer Chef beweistechnisch das Beste gemacht, was euch passieren kann, nämlich alles vor Zeugen gesagt. Da könnte der Kollege den Junior-Chef anzeigen, wird aber wohl "nur" ein kleines Ordnungsgeld geben. Was die Anweisungen angeht, die der Neue gibt. Ihr müßtet mal checken, was vertraglich oder in der Stellenbeschreibung vereinbart wurde. Kann ja sein, dass der Chef dem Neuen bereits ein Weisungsrecht eingeräumt hat. Damit wären die "Befehle" zumindest mal ok. Wenn die Fehler allerdings nachweislich nicht vom alten Hasen sind, dann alles dokumentieren und ggfs Abmahnungen aus der Akte entfernen lassen, oder auch als Beweise sammeln, sollte es zu einer Kündigung des alten Kollegen kommen.
09.09.2010 um 13:06 Uhr
lyreco Da der AG wohl hinter dem neuen Kollegen steht, dürfte ein erfolgreiches eingreifen des BR schwierig sein.
Der Betroffene, sollte sich beim BR offiziell gem.: § 85 BetrVG beschweren. Wird dieser Weg eingeschlagen, gibt es in letzter Konsequenz eine Lösung, durch die Einigungsstelle. Somit dürfte durch die Einigungsstelle, zumindest eine rechts konforme Lösung zustande kommen. Weiter sollte der "alte" Kollege ein Arbeitstagebuch führen in dem er auch die gemachten Vorwürfe und Beleidigungen, sowie eventuelle Zeugen notiert. Damit wird die Grundlage geschaffen um eventuell Mobbing nachzuweisen und ein Schmerzensgeld einzuklagen.
Wird nichts unternommen, ist abzusehen wann der Kollege entweder krank "gemobbt" oder aus dem Betrieb ausscheidet.
Bei Abmahnungen hat der BR keine Möglichkeiten einzugreifen. Es gibt für einen BR keinerlei rechtliche Möglichkeiten, die Abmahnung aus der Personalakte zu fordern.
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