Kann ein für den Privatschuldienst beurlaubter Beamter für den Betriebsrat kandidieren?
Ich bin Lehrer und für den Schuldienst an einer privaten Sonderschule beurlaubter Beamter. Der Schulträger hat sich aus der kirchlichen Trägerschaft verabschiedet. Somit stehen alsbald Betriebsratswahlen an. Frage: Kann ein für den Privatschuldienst beurlaubter Beamter für den Betriebsrat kandidieren?
Community-Antworten (1)
03.02.2006 um 19:09 Uhr
Wenn die Beurlaubung grundsätzlich unbefristet erfolgt, gilt § 8 BetrVG: Wählbar sind alle Wahlberechtigten i.S. § 7 BetrvG. Also wenn das Direktionsrecht vom Arbeitgeber ausgeübt wird, treffen die o.g. §§ zu. Es heißt im § 7 BetrVG wahlberechtigt sind " alle Arbeitnehmer", also kommt es nicht Inhalt des Arbeits- (Beamten)Vetrages an.
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