Zur Wahl unseres Betriebsrates im Jahr 2008 waren in unserem Betrieb 65 Mitarbeiter.
Jetzt, in Folge der Wirtschaftskriese, hat sich (nach über einem Jahr Kurzarbeit) die Zahl der Belegschaft auf 34 minimiert.
Da nun die nächste Wahl ins Haus stehen würde ist meine Frage, ob bei 34 Mitarbeiter noch ein Betriebsrat gewählt werden darf?