Ab wie viel Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden?
Zur Wahl unseres Betriebsrates im Jahr 2008 waren in unserem Betrieb 65 Mitarbeiter. Jetzt, in Folge der Wirtschaftskriese, hat sich (nach über einem Jahr Kurzarbeit) die Zahl der Belegschaft auf 34 minimiert. Da nun die nächste Wahl ins Haus stehen würde ist meine Frage, ob bei 34 Mitarbeiter noch ein Betriebsrat gewählt werden darf?
Community-Antworten (5)
08.09.2010 um 14:24 Uhr
Zu deiner Frage: ab 5 Mitarbeitern, von denen 3 wählbar sein müssen. Steht im §1 BetrVG.
Aber wieso kommt ihr denn jetzt darauf, dass neue Wahlen anstehen??
08.09.2010 um 14:26 Uhr
Ich rate mal: Sie haben vergessen das Anfang des Jahres bereits neu zu wählen war und beachten jetzt die Verringerung der Belegschaft um mehr als die Hälfte zwei Jahre nach der letzten Wahl.
08.09.2010 um 14:33 Uhr
@qwert: §13 Abs. 2 Satz 1: Neuwahl, wenn >mit Ablauf von 24 Monaten [...] die Zahl der regelmässig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist.< Sogar der Fitting schreibt, daß beide Fälle (50% und mind. 50) gegeben sein müssen. Die Hälfte von 65 ist 33, also immer noch einer zu viel im Unternehmen, und 50 weniger ist nicht gegeben.
Warum Wahl?? Im März-Mai vergessen? Oder ist der BR komplett zurückgetreten? Ist ja nur ne Frage meinerseits.
09.09.2010 um 01:28 Uhr
Ja, das mit mind. 50 weiß ich. Aber anders kann ich mir patricees Frage nicht erklären.
09.09.2010 um 10:51 Uhr
@qwert War auch nicht böse gemeint. Aber vielleicht klärt uns patricee auf?!
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