Erstellt am 08.09.2010 um 12:24 Uhr von Ulrik
Zu deiner Frage: ab 5 Mitarbeitern, von denen 3 wählbar sein müssen.
Steht im §1 BetrVG.
Aber wieso kommt ihr denn jetzt darauf, dass neue Wahlen anstehen??
Erstellt am 08.09.2010 um 12:26 Uhr von qwert
Ich rate mal:
Sie haben vergessen das Anfang des Jahres bereits neu zu wählen war und beachten jetzt die Verringerung der Belegschaft um mehr als die Hälfte zwei Jahre nach der letzten Wahl.
Erstellt am 08.09.2010 um 12:33 Uhr von Ulrik
@qwert:
§13 Abs. 2 Satz 1: Neuwahl, wenn >mit Ablauf von 24 Monaten [...] die Zahl der regelmässig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist.<
Sogar der Fitting schreibt, daß beide Fälle (50% und mind. 50) gegeben sein müssen. Die Hälfte von 65 ist 33, also immer noch einer zu viel im Unternehmen, und 50 weniger ist nicht gegeben.
Warum Wahl?? Im März-Mai vergessen? Oder ist der BR komplett zurückgetreten? Ist ja nur ne Frage meinerseits.
Erstellt am 08.09.2010 um 23:28 Uhr von qwert
Ja, das mit mind. 50 weiß ich. Aber anders kann ich mir patricees Frage nicht erklären.
Erstellt am 09.09.2010 um 08:51 Uhr von Ulrik
@qwert
War auch nicht böse gemeint. Aber vielleicht klärt uns patricee auf?!