Erstellt am 07.09.2010 um 13:12 Uhr von neskia
Eventuell hiermit:
§ 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG
"..Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu
stellen;..."
http://aktive.verdi.de/neue_chancen_ergreifen/auskunftspersonen/die_hinzuziehung_von_auskunftspersonen
Erstellt am 07.09.2010 um 13:53 Uhr von rolfo
Les mal den § 28 Absatz 2 BetrVG