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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gründung von Arbeitsgruppen-Ausschüssen

B
blaustricken
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, unser Betriebsrat hat sich heute konstituiert und besteht aus 11 Mitglieder. Nach Gründung der Geschäftsausschusses stellten sich uns einige Fragen:

  1. Arbeitsgruppen/Ausschüsse dürfen diese nur aus BR-Mitglieder bestehen oder können auch Mitarbeiter aus dem Unternehmen eintreten. Wenn ja besteht Kündigungsschutz?
  2. Kann eine Arbeitsgruppe/Ausschüsse nur aus BR-Ersatzmitgliedern gegründet werden?
  3. Welche Arbeitsgruppen/Ausschüsse können gegründet werden?
  4. Aus wievielen Mitgliedern sollte so eine Gruppe bestehen?

Für euren Einsatz und kurze Rückinfo danke ich im voraus.

Liebe Grüsse aus Hamburg Sylvia

1.27001

Community-Antworten (1)

S
sielberpfeil

03.05.2010 um 20:17 Uhr

Hallo, in den Ausschüssen sind nur BR-Mitglieder (Ausnahme: gemeinsame Ausschüsse BR - AG). § 28 BetrVG

In Arbeitsgruppen können auch sachkundige AN. Hier greifet der Kündigungsschutz für BR- Mitglieder nicht. § 28a BetrVG

Die Auschußgröße richtet sich nach AN-Zahl. Wichtig: Bei eurem BR ist ein Betriebsausschuss Pflicht. (Vorsitzender, Stellvetreter und 3 BR-Mitglieder) Ansonsten Personalausschuss, Arbeitssicherheit und Gesundheitsausschuss.

Gruß aus NRW Sylvia

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