Gründung von Arbeitsgruppen-Ausschüssen
Hallo ihr Lieben, unser Betriebsrat hat sich heute konstituiert und besteht aus 11 Mitglieder. Nach Gründung der Geschäftsausschusses stellten sich uns einige Fragen:
- Arbeitsgruppen/Ausschüsse dürfen diese nur aus BR-Mitglieder bestehen oder können auch Mitarbeiter aus dem Unternehmen eintreten. Wenn ja besteht Kündigungsschutz?
- Kann eine Arbeitsgruppe/Ausschüsse nur aus BR-Ersatzmitgliedern gegründet werden?
- Welche Arbeitsgruppen/Ausschüsse können gegründet werden?
- Aus wievielen Mitgliedern sollte so eine Gruppe bestehen?
Für euren Einsatz und kurze Rückinfo danke ich im voraus.
Liebe Grüsse aus Hamburg Sylvia
Community-Antworten (1)
03.05.2010 um 20:17 Uhr
Hallo, in den Ausschüssen sind nur BR-Mitglieder (Ausnahme: gemeinsame Ausschüsse BR - AG). § 28 BetrVG
In Arbeitsgruppen können auch sachkundige AN. Hier greifet der Kündigungsschutz für BR- Mitglieder nicht. § 28a BetrVG
Die Auschußgröße richtet sich nach AN-Zahl. Wichtig: Bei eurem BR ist ein Betriebsausschuss Pflicht. (Vorsitzender, Stellvetreter und 3 BR-Mitglieder) Ansonsten Personalausschuss, Arbeitssicherheit und Gesundheitsausschuss.
Gruß aus NRW Sylvia
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