Erstellt am 26.01.2012 um 15:26 Uhr von Lernender
Schau dir § 27 BetrVG an.
Erstellt am 26.01.2012 um 16:33 Uhr von gironimo
wenn "der" Ausschuß der Betriebsausschuß ist trifft § 27 BetrVG zu. Andere Ausschüsse können anders besetzt werden.
Erstellt am 26.01.2012 um 17:51 Uhr von Lernender
ab 100 Mitarbeitern können Ausschüsse gebildet werden.
Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 usw....
das war ein teil vom § 28 BetrVG
I
Erstellt am 26.01.2012 um 18:14 Uhr von kunzundhinz
§ 27 nur BA, alle weiteren Ausschüsse und Arbeitsgruppen § 28 und § 28a
Auch beachten, man kann nicht alles auf Ausschüssen zur abschließenden Entscheidung übetragen und so versuchen Teile des Gremiums auszuhebeln.! Also so ggf. eine Minderheitsliste aus der BR Arbeit, der Mitbestimmung ggf rausdrücken.
Ggf. muss hier dann eine Minderheitslsite klagen. Solche Klagen kommen leider öfters vor.
Erstellt am 26.01.2012 um 19:57 Uhr von peanuts
"Hallo zusammen, die 2/3 Mehrheit (1 Liste) unseres BR besetzt den Ausschuß und alle Arbeitsgruppen aus den eigenen Reihen und delegiert alle relevanten Themen samt Entscheidung an diese. "
Wie viele BRM zählt der BR?
Erstellt am 27.01.2012 um 12:15 Uhr von petrus
Mit 1/3 der BRM ist doch die "Minderheitenfraktion" in jedem Ausschuss (wenn dieser mind 3 Mitglieder hat) vertreten, wenn sie denn einen eigenen Wahlvorschlag macht und alle "fraktionstreu" abstimmen.
Also entweder ist die Mehrheit größer als 2/3 - oder ihr macht was falsch...