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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Besetzung des Ausschusses und der Arbeitsgruppen

W
Wasti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, die 2/3 Mehrheit (1 Liste) unseres BR besetzt den Ausschuß und alle Arbeitsgruppen aus den eigenen Reihen und delegiert alle relevanten Themen samt Entscheidung an diese. Müssen die Arbeitsgruppen und der Ausschuß nicht nach dem Verhältniswahlrecht besetzt werden? Habe mal sowas gehört.

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Community-Antworten (6)

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Lernender

26.01.2012 um 16:26 Uhr

Schau dir § 27 BetrVG an.

G
gironimo

26.01.2012 um 17:33 Uhr

wenn "der" Ausschuß der Betriebsausschuß ist trifft § 27 BetrVG zu. Andere Ausschüsse können anders besetzt werden.

L
Lernender

26.01.2012 um 18:51 Uhr

ab 100 Mitarbeitern können Ausschüsse gebildet werden. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 usw....

das war ein teil vom § 28 BetrVG I

K
kunzundhinz

26.01.2012 um 19:14 Uhr

§ 27 nur BA, alle weiteren Ausschüsse und Arbeitsgruppen § 28 und § 28a

Auch beachten, man kann nicht alles auf Ausschüssen zur abschließenden Entscheidung übetragen und so versuchen Teile des Gremiums auszuhebeln.! Also so ggf. eine Minderheitsliste aus der BR Arbeit, der Mitbestimmung ggf rausdrücken.

Ggf. muss hier dann eine Minderheitslsite klagen. Solche Klagen kommen leider öfters vor.

P
Peanuts

26.01.2012 um 20:57 Uhr

"Hallo zusammen, die 2/3 Mehrheit (1 Liste) unseres BR besetzt den Ausschuß und alle Arbeitsgruppen aus den eigenen Reihen und delegiert alle relevanten Themen samt Entscheidung an diese. "

Wie viele BRM zählt der BR?

P
Petrus

27.01.2012 um 13:15 Uhr

Mit 1/3 der BRM ist doch die "Minderheitenfraktion" in jedem Ausschuss (wenn dieser mind 3 Mitglieder hat) vertreten, wenn sie denn einen eigenen Wahlvorschlag macht und alle "fraktionstreu" abstimmen. Also entweder ist die Mehrheit größer als 2/3 - oder ihr macht was falsch...

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