Besetzung des Ausschusses und der Arbeitsgruppen
Hallo zusammen, die 2/3 Mehrheit (1 Liste) unseres BR besetzt den Ausschuß und alle Arbeitsgruppen aus den eigenen Reihen und delegiert alle relevanten Themen samt Entscheidung an diese. Müssen die Arbeitsgruppen und der Ausschuß nicht nach dem Verhältniswahlrecht besetzt werden? Habe mal sowas gehört.
Community-Antworten (6)
26.01.2012 um 16:26 Uhr
Schau dir § 27 BetrVG an.
26.01.2012 um 17:33 Uhr
wenn "der" Ausschuß der Betriebsausschuß ist trifft § 27 BetrVG zu. Andere Ausschüsse können anders besetzt werden.
26.01.2012 um 18:51 Uhr
ab 100 Mitarbeitern können Ausschüsse gebildet werden. Für die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder gilt § 27 Abs. 1 Satz 3 bis 5 usw....
das war ein teil vom § 28 BetrVG I
26.01.2012 um 19:14 Uhr
§ 27 nur BA, alle weiteren Ausschüsse und Arbeitsgruppen § 28 und § 28a
Auch beachten, man kann nicht alles auf Ausschüssen zur abschließenden Entscheidung übetragen und so versuchen Teile des Gremiums auszuhebeln.! Also so ggf. eine Minderheitsliste aus der BR Arbeit, der Mitbestimmung ggf rausdrücken.
Ggf. muss hier dann eine Minderheitslsite klagen. Solche Klagen kommen leider öfters vor.
26.01.2012 um 20:57 Uhr
"Hallo zusammen, die 2/3 Mehrheit (1 Liste) unseres BR besetzt den Ausschuß und alle Arbeitsgruppen aus den eigenen Reihen und delegiert alle relevanten Themen samt Entscheidung an diese. "
Wie viele BRM zählt der BR?
27.01.2012 um 13:15 Uhr
Mit 1/3 der BRM ist doch die "Minderheitenfraktion" in jedem Ausschuss (wenn dieser mind 3 Mitglieder hat) vertreten, wenn sie denn einen eigenen Wahlvorschlag macht und alle "fraktionstreu" abstimmen. Also entweder ist die Mehrheit größer als 2/3 - oder ihr macht was falsch...
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